Seit mehr als 20 Jahren sind sie bereits auf deutschen Dächern zu finden – Solar- oder Photovoltaikanlagen. In diesem Jahr werden rund 20.000 dieser heimischen Stromerzeuger 20 Jahre alt und dieser runde Geburtstag hat einige Änderungen als Geschenk. Es gibt einiges, was die Besitzer einer Solaranlage jetzt wissen müssen, denn schließlich geht es um ihr Geld, und zwar um die Förderung für alte Solaranlagen.
Weniger Geld
Die rund 20.000 Solaranlagen, die in Deutschland 20 Jahre alt werden, müssen nicht abmontiert und durch eine neue Anlage ersetzt werden. Aber nach dem sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, fällt die Förderung für eine alte Solaranlage weg. Ende des Jahres 2023 können die Betreiber einer Photovoltaikanlage zwar weiterhin ihren Strom in das Netz einspeisen, aber die Förderung für alte Solaranlagen wird deutlich geringer als bisher ausfallen. Warum werden alte Solaranlagen nicht mehr so stark gefördert, wie es noch vor 20 Jahren der Fall war?
Warum gibt es weniger Geld?
In den 2000er Jahren waren die Preise für Solaranlagen noch sehr hoch und sie waren noch nicht so beliebt wie heute. Die damalige Bundesregierung wollte den Ausbau der Solaranlagen aber vorantreiben und beschloss, diejenigen mit Fördergeldern zu unterstützen, die eine Solaranlage auf ihrem Dach installieren. Dazu wurde extra das EEG geschaffen, in dem eine feste Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde festgelegt wurde. 2003 und 2004 bekamen die Besitzer einer Solaranlage in der Regel 50 Cent für die Kilowattstunde. Die Förderung entwickelte sich schnell zu einem Renner, denn in immer mehr Haushalten kam eine Solaranlage aufs Dach.
Dürfen alte Solaranlagen bleiben?
Damit alte Photovoltaikanlagen auch nach dem Ende der Förderung weiterlaufen dürfen, wurde vor drei Jahren eine Anschlussregelung entworfen. Nach dieser Regelung dürfen die Anlagen, die 20 Jahre alt sind, noch bis 2027 in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Vergütung fällt jedoch deutlich geringer als gewohnt aus: Statt wie bisher 50 Cent, wird jetzt nur noch maximal zehn Cent für die Kilowattstunde gezahlt.
Das sollten die Betreiber jetzt wissen
Wer eine 20 Jahre alte Photovoltaikanlage hat, dem bietet sich laut Stiftung Warentest jetzt folgende Option: Sie können den erzeugten Strom selbst nutzen oder ihn als Direktvermarktung auf dem Strommarkt anbieten. Eine unkomplizierte Variante ist dabei die Volleinspeisung, eine Teileinspeisung ist aber ebenso möglich. Dabei dürfen sie den Strom zwar nicht auf dem Markt anbieten, ihn aber für sich selbst nutzen. Da die Einspeisevergütung geringer wird, ist eine Teileinspeisung eine gute Wahl. Dazu muss die Anlage jedoch umgestellt werden, was ein Elektriker schnell durchführen kann.
Fazit
Um die stetig steigenden Stromkosten zu senken, wollen viele Besitzer einer Solaranlage den erzeugten Strom auch selbst nutzen. Fatalerweise ist so etwas nach dem EEG nicht ganz so einfach. Eine solche Umstellung ist zum einen mit Investitionen und zum anderen mit einem Berg an Bürokratie verbunden. Demzufolge ist es immer sinnvoll, die Solaranlage durch einen Fachbetrieb prüfen zu lassen. So kann schnell festgestellt werden, wie leistungsstark die Anlage noch ist, denn die Technik entwickelt sich im rasanten Tempo weiter. Der Experte kennt sich aus und kann beurteilen, in welcher Form sich ein Weiterbetrieb lohnt.
Bild: @ depositphotos.com / PantherMediaSeller
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