Was dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer und was nicht?

Was dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer und was nicht?

Mit einer starken Erkältung im Bett, aber der Kühlschrank ist leer – für krankgeschriebene Arbeitnehmer ist das eine prekäre Situation. Der Arzt hat sie arbeitsunfähig geschrieben, aber sie müssen dringend einkaufen gehen. Vielen stellt sich dann die Frage: Was ist erlaubt und was nicht, wenn man krankgeschrieben ist? Wie sieht es mit einem Besuch im Restaurant aus und kann der Chef verlangen, dass der Mitarbeiter zum Meeting erscheint?

Kein Verbot

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, keine ansteckende Erkrankung haben und sich fit fühlen, können theoretisch sogar zur Arbeit gehen. Der Arzt muss dazu nicht extra die Krankschreibung aufheben,eine „Gesundschreibung“ ist im Arbeitsrecht nicht zu finden. Ein Mythos ist es, dass diejenigen, die krankgeschrieben sind und trotzdem zur Arbeit gehen, nicht versichert sind. Es besteht auch in diesen Fällen ein Schutz durch die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Was allerdings passieren kann, ist, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer von seinem Chef wieder nach Hause geschickt wird.

Was ist bei verordneter Bettruhe erlaubt?

Sollte der Arzt Bettruhe verordnet, dann darf sich der krankgeschriebene Arbeitnehmer nicht außerhalb von Krankenhaus oder Wohnung bewegen. Allerdings gibt es Ausnahmen und die betreffen Besuche beim Arzt oder in einer Apotheke, im erlaubten Rahmen ist auch ein Gottesdienstbesuch. Eine Krankschreibung dient allein der Gesundheit und daher soll sich der Arbeitnehmer nach Möglichkeit schonen. Er darf demzufolge nicht mal kurz im Büro vorbeischauen, um seine Mails zu lesen und zu beantworten. Ebenfalls verboten ist es, einen Nebenjob zu haben. Handelt es sich um eine verordnete Bettruhe und der Arbeitnehmer wird bei der Arbeit erwischt, dann kann das sogar vor dem Arbeitsgericht landen.

Shoppen und Restaurantbesuche

Alle notwendigen Einkäufe, wie der Besuch beim Bäcker oder im Supermarkt, sind selbst während einer Arbeitsunfähigkeit erlaubt. Nicht so gerne gesehen werden hingegen ausgiebige Shoppingtouren in der Innenstadt. So etwas kann zu schweren Verwerfungen mit dem Arbeitgeber führen und nicht selten vor dem Richter landen. Einkaufen beschleunigt den Genesungsprozess nicht, sondern ist eher das Gegenteil, nämlich kräftezehrend und kontraproduktiv. Ein strittiger Punkt sind die Besuche in einem Restaurant oder einer Bar. Auch Alkohol verzögert den Genesungsprozess, deshalb sollten krankgeschriebene Arbeitnehmer auf den Genuss von Alkohol vor allem in der Öffentlichkeit verzichten.

Sind Kino, Theater, Reisen oder Konzerte verboten?

Was einen Besuch von Kino, Konzert oder Theater angeht, ist immer die Art der Erkrankung entscheidend. Bei einer Erkältung oder einem gebrochenen Arm ist das kein Problem. Wer allerdings eine Grippe mit Fieber hat, sollte große Anstrengungen vermeiden und den Theaterbesuch auf einen späteren Termin verschieben. Reisen ist zwar möglich, aber nur in Ausnahmefällen. Wer sich von den Eltern pflegen lassen möchte, darf dazu natürlich nach Hause fahren.

Fazit

Was bei einer Krankschreibung erlaubt und was verboten ist, hängt immer von mehreren Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt hier immer die Art der Krankheit. Wer eine Verletzung hat, sollte keinen Sport treiben, was auch bei einem grippalen Infekt gilt. Ein gebrochenes Handgelenk ist hingegen kein Hindernis für den Besuch im Kino. Alle, die lediglich erkältet sind, dürfen auch an die frische Luft, denn ein Spaziergang kann hier durchaus gesundheitsfördernd sein.

Bild: @ depositphotos.com / Olivier26

Ulrike Dietz