Für viele Studiengänge gibt es sogenannte Zulassungsbeschränkungen. Diese Beschränkungen sind für einige Studenten unüberwindbar, weil der Notendurchschnitt im Abitur (Numerus clausus) nicht passt. Wer mit Enttäuschung feststellt, dass er seinen Traumberuf beispielsweise als Arzt aus diesem Grund nicht ausüben kann, hat zwei Möglichkeiten. Er kann sich auf die Warteliste setzen lassen oder eine Studienplatzklage einreichen. Mit dieser Klage ist es möglich, einen Studienplatz zu bekommen, ohne dass dabei der Abiturschnitt oder die Wartezeit eine Rolle spielen.
Gegen die Hochschulen klagen
Ärgerlich ist es vor allem für alle Schüler, die knapp an der Grenze der Zulassungsbeschränkung scheitern. Wenn sie die Chance auf einen Studienplatz erhalten wollen, besteht die Möglichkeit, direkt gegen die jeweilige Hochschule zu klagen. Eine Klage gegen die frühere Zentrale Vergabestelle von Studienplätzen (ZVS) ist in der Regel wenig erfolgversprechend. Das gilt besonders in den Fällen, bei denen die Bewerbungen entweder nicht fristgerecht oder nicht vollständig waren. Hier ist es besser, auf das nächste Semester zu warten und es noch einmal zu versuchen. Sinnlos ist ebenfalls eine Klage gegen die ZVS, wenn es mit der Wunschuniversität nicht klappt. In diesem Fall ist der Tausch des Studienplatzes eine bessere Idee.
Was passiert bei einer Klage?
Wer direkt gegen eine Hochschule oder Universität klagen möchte, beantragt einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Das Ganze nennt sich außerkapazitärer Hochschulantrag, der gestellt wird, wenn die Uni die Bewerbung um einen Studienplatz ablehnt. Mit der Hilfe eines Rechtsanwalts wird diese Bewerbung gerichtlich geprüft, selbst wenn die Hochschule ein eigenes Verfahren durchführt. Kommt es zu einer Studienplatzklage, dann muss die Hochschule begründen, warum sie keine Kapazitäten mehr hat, den Bewerber aufzunehmen. Die Uni muss beweisen können, dass alle Kapazitäten bereits ausgeschöpft sind. Kann sie den Beweis nicht erbringen, dann stehen die Chancen sehr gut, dass der Kläger den gewünschten Platz doch noch bekommt.
Wann entscheidet das Los?
Es gibt Studiengänge, die sind sehr begehrt. Das ist beispielsweise bei Medizin, Zahnmedizin oder bei Pharmazie der Fall. Hier haben die Universitäten vielfach das Problem, dass es mehr Kläger als Plätze gibt. Kommt es dazu, muss in diesem Fall das Los entscheiden. Das bedeutet: Einige Bewerber um den Studienplatz gehen definitiv leer aus. Streng genommen sind alle klagenden Teilnehmer an einer Lotterie. Wie hoch allerdings die Gewinnquote ist, das hängt vor allem von der Beliebtheit der jeweiligen Universität oder Hochschule sowie der Stadt ab. Wer klagt, kann nur hoffen, dass vielleicht noch offene Plätze vorhanden sind, weil Bewerber abgesagt haben. Manche Universitäten vergessen manchmal, das zu melden. In diesem Fall stehen die Chancen gut, eine Klage um den Studienplatz zu gewinnen.
Fazit
Eine Klage um einen Studienplatz ist nicht eben günstig. Die Kosten reichen von 50,- Euro für eine Beratung beim Rechtsanwalt bis zu mehreren Tausend Euro. Teuer ist es in der Regel, wenn der Schüler gleich gegen mehrere Hochschulen oder Unis klagt. Einige Rechtsanwälte sind auf diese Studienplatzklagen spezialisiert oder sie kennen sich im Verwaltungsrecht gut aus. Sinnvoll ist es, immer zunächst mit einem Anwalt zu sprechen und sich beraten zu lassen, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Bild: @ depositphotos.com / ArturVerkhovetskiy
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