Die Zahl der Einbrüche steigt – ist das Strafmaß ausreichend?

Immer mehr Menschen kommen nach Hause und müssen mit Entsetzen feststellen, dass bei ihnen eingebrochen worden ist. Alles wurde durchwühlt, die Wertsachen sind weg und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden ist nicht mehr gegeben. Die Zahl der Einbrüche in Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und gegenüber dem Jahr 2006 waren es 40 % mehr Wohnungs- und Hauseinbrüche, von denen die Mehrzahl nicht aufgeklärt werden konnte. Die Einbrecher, die gefasst werden, müssen nicht unbedingt mit harten Strafen rechnen, und das lässt die Zahl der Einbrüche nach Meinung von Rechtsexperten in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen.

Mobile Banden

Die meisten Einbrüche gehen auf das Konto von mobilen Banden, die nie lange in einer bestimmten Stadt bleiben. Die gut organisierten Banden stammen in der Mehrzahl aus Osteuropa, entweder aus Rumänien oder Bulgarien und sind daher schwer zu fassen. 2013 wurde in 150.000 Wohnungen und Häuser eingebrochen, aber nur jeder sechste Einbruch landete auch vor einem deutschen .

In Kreisen der und der Justiz wird mittlerweile offen darüber diskutiert, ob die Täter nicht härter bestraft werden sollten, aber nur in Bayern denkt man darüber nach, die minder schweren Fälle komplett aus dem Gesetzbuch zu streichen. Der Paragraf 244 des sieht bei einem Einbruch einen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor, aber vielfach bleiben die deutschen Gerichte sogar noch unter der niedrigsten von sechs Monaten. Wenn der Täter nicht vorbestraft oder noch im jugendlichen Alter ist, dann gilt das als minder schwerer Fall und die Strafe beträgt manchmal nicht mehr als drei Monate.

Andere Alternativen

Nicht jeder in der Justiz ist der Meinung, dass härtere Strafen einen abschreckenden Effekt haben, viele setzen auf andere Mittel, um die Zahl der Einbrüche auf Dauer zu senken. So ist der Richterbund in Mecklenburg-Vorpommern der Ansicht, dass der Strafrahmen ausreicht, aber der Strafrahmen besser ausgeschöpft werden muss. Die Richter müssen konsequenter urteilen und das gilt besonders für die sogenannten minder schweren Fälle, die eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Haft für einen Einbrecher vorsieht.

Die Polizei möchte mehr Personal haben, sie ist aber grundsätzlich auch der Ansicht, dass Einbrüche in Zukunft als eine schwerwiegende Straftat eingestuft werden. Wenn das der Fall ist, dann kann die Polizei auch zu anderen Maßnahmen greifen und die potenziellen Täter unter anderem auch abhören. Auch eine bessere Zusammenarbeit mit den Behörden im Ausland sehen viele als gute Maßnahme, denn bislang ist es kaum möglich einen Einbrecher, der sich nach seiner Tat in seine osteuropäische Heimat absetzt, in Deutschland vor Gericht zu bringen.

Eine bessere Zusammenarbeit

Nicht nur die Zusammenarbeit mit den Behörden in Rumänien und Bulgarien lässt nach Meinung der deutschen Behörden zu wünschen übrig, auch innerhalb Deutschlands läuft die Zusammenarbeit nicht immer optimal. Die zuständigen Polizeidienststellen müssen besser miteinander vernetzt werden und auch eine Art Frühwarnsystem ist nach Ansicht von Experten dringend notwendig. Das klingt einfacher, als es in Wirklichkeit ist, denn noch immer klappt die Verständigung zwischen den einzelnen Bundesländern nicht immer perfekt.

Wenn die Bundesländer schneller und unbürokratischer zusammenarbeiten, dann können nicht nur mehr Einbrüche schneller aufgeklärt, sondern auch effektiv verhindert werden. Noch ist es aber nicht so weit und wann es zu einer besseren Kooperation kommt, das steht noch nicht fest. Das organisierte Verbrechen macht sich diese Tatsache zunutze und auch für die Zukunft, so schätzt die , wird die Zahl der Einbrüche in Häuser und Wohnungen noch weiter zunehmen.

Wenn es nach der Statistik geht, dann versucht ein Einbrecher es nicht länger als eine Minute, um einzubrechen, wenn er dann keine Möglichkeit sieht sein Ziel zu erreichen, dann gibt er auf. Alle, die sich vor einem Einbruch schützen wollen, sollten sich daher überlegen, wie sie ihr absichern können.

Bild: © Depositphotos.com / photographee.eu

M. Justus
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