Wer kommt für Sturmschäden am Auto auf?

Immer wenn wieder ein Orkantief über Deutschland fegt, dann schauen viele Autofahrer besorgt aus dem Fenster und hoffen, das weder ein kapitaler Baum noch umherfliegende Teile das Auto treffen. Unwahrscheinlich ist es nicht, dass Äste oder etwas anderes das Auto treffen und für einen Totalschaden sorgen. Aber wenn es zu einem Teil- oder sogar zum Totalschaden kommt, dann stellt sich die bange Frage: Wer kommt für den Schaden auf?

Wann zahlt die Teilkaskoversicherung bei Sturmschäden?

Ob die Teilkaskoversicherung für den Sturmschaden am Auto aufkommt, das hängt immer von der jeweiligen Stärke des Sturms ab. Wenn Reparaturen am Auto notwendig werden, dann zahlt die Teilkaskoversicherung immer nur dann, wenn der Wind über acht Stärken hatte. Außerdem muss der Schaden unmittelbar durch den Sturm entstanden sein, was aber bei einem geparkten Wagen eigentlich immer der Fall ist. In diesem Fall wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.

Wer allerdings eine Vollkaskoversicherung hat, der kann sich entspannt zurücklehnen, denn die Vollkaskoversicherung zahlt auch schon bei niedrigen Sturmstärken. Wer allerdings nur eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss damit leben, dass gar nichts bezahlt wird.

Welche Schäden deckt die Versicherung ab?

Ist das Auto geparkt und wird auf dem Parkplatz von einem Ast oder von einem Dachziegel getroffen, die bei einem Sturm durch die Luft gewirbelt werden, dann handelt es sich immer um unmittelbare Sturmschäden. Aber es gibt auch Ausnahmen, und zwar immer dann, wenn ein Baum der morsch ist und der von einem privaten Grundstück auf ein Auto fällt, das auf einer öffentlichen Straße geparkt ist. In diesem Fall muss nämlich der Besitzer des Grundstücks für den entstandenen Schaden aufkommen. Hierbei handelt es sich genauer gesagt nicht um einen Schaden, der durch höhere Gewalt entstanden ist, sondern durch Fahrlässigkeit, da der Baum krank war und der Grundstücksbesitzer ihn hätte fällen lassen müssen.

Auch wenn ein Auto fährt und es kommt zu einem Sturmschaden, dann muss die Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommen. Der Fahrer muss allerdings nachweisen das ihm der Ast oder der Ziegel direkt vor das Auto oder auf das Auto geweht wurde. Wenn ein Autofahrer aber vor einen Baum fährt, den der Sturm gefällt hat und der jetzt mitten auf der Fahrbahn liegt, dann übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden.

Werden alle Sturmschäden bezahlt?

Die Kfz-Versicherung kommt in der Regel für alle Schäden auf, die unmittelbar durch den Sturm verursacht worden sind. So zahlen die Versicherungen zum Beispiel die Kosten für die Reparatur und sie kommen auch für die Wiederbeschaffungskosten auf, und das immer abzüglich der Selbstbeteiligung. Wenn es zu einem Schaden gekommen ist, dann muss die Versicherung umgehend informiert werden, denn sie muss ihrerseits einen Gutachter bestellen. Interessant ist aber auch die Frage, wer für den Schaden aufkommt, wenn beispielsweise ein Ziegel oder ein Teil von einem Dach aufs Auto fällt, weil der Hausbesitzer das Dach nicht richtig abgesichert hat.

In diesem Fall geht es immer nach dem sogenannten Verursacherprinzip, und das heißt, der Hausbesitzer ist in der Pflicht und er muss für den Schaden aufkommen. Die Versicherung des Hausbesitzers zahlt nicht nur die Schäden die am Auto entstanden sind, sondern auch alle folgenden Kosten, zum Beispiel, wenn sich der Autofahrer einen Mietwagen nehmen muss. Auch wenn ein Rechtsanwalt oder ein Sachverständiger eingeschaltet werden müssen, dann muss die Versicherung des Hausbesitzers diese Kosten bezahlen.

Das Auto sicher parken

Wer sich den Ärger mit den Versicherungen ersparen will, der sollte seinen Wagen stehen lassen, wenn im Wetterbericht von einem Sturm oder Sturmtief die Rede ist. Keiner kann wissen, wo ein Baum umstürzt oder wo ein Ast hinfliegt, steht das Auto sicher in der Garage, dann kann kein Sturm dem Auto etwas anhaben.

Bild: © Depositphotos.com / nevarpp

M. Justus
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