Knöllchen europaweit – der neue Bußgeldkatalog der EU

knollen

Fast jeder, der in den Ferien in , Frankreich oder Italien mit dem unterwegs war, hat schon mal ein Knöllchen bekommen und es sofort in den Mülleimer geworfen. Über einen im Ausland musste man sich keine Gedanken machen, denn vollstrecken konnten die Behörden im europäischen Ausland nicht, aber das soll ab dem 6. Mai 2015 anders werden, denn dann kann es teuer werden, wenn ein Strafzettel aus einem der EU einfach in die Mülltonne wandert.

Für mehr Sicherheit

Die Straßen in der EU sollen ab Mai dieses Jahres sicherer werden und deshalb hat das EU Parlament auch neue verabschiedet. Nach diesen Richtlinien müssen alle Verkehrssünder bei schweren Verstößen auch über die Grenzen des eigenen Heimatlands hinaus, zur Kasse gebeten und belangt werden. Ab Mai 2015 werden sich die Verkehrsbehörden der EU Staaten über den Besitzer des austauschen. Wer allerdings nur falsch parkt, der muss sich nach wie vor keine Sorgen machen, denn die neuen Richtlinien beziehen sich nur auf Dinge wie Alkohol und Drogen am Steuer, das Nutzen der falschen Spur auf der Autobahn oder das Überfahren einer roten Ampel.

Keine Ausnahmen mehr

Die neuen Richtlinien, die das EU Parlament beschlossen hat, sind nicht mehr ganz so neu, denn schon vor zwei Jahren haben sich die EU darauf geeinigt, dass die Daten des Fahrzeughalters weitergegeben werden. Auch schon 2013 wurde beschlossen, dass die Weitergabe von einer europäischen Behörde zur anderen nur dann stattfindet, wenn es sich um besagte schwere Delikte handelt. Damals wie heute waren die EU Regeln die rechtliche Grundlage, damit es mit der Zusammenarbeit der Polizei in den einzelnen Ländern auch klappt.

Diese länderübergreifenden Verfahren wollte aber der Europäische Gerichtshof im Jahre 2013 nicht gelten lassen und schob das Problem an die Verkehrspolitik der Mitgliedsstaaten ab. Einige Länder waren damals der Ansicht, dass die neuen Regelungen für sie nicht gelten und so wurden auch die schweren Verkehrsdelikte in jedem Land der EU unterschiedlich streng oder weniger streng behandelt. Dänemark, Irland und Großbritannien gelang es 2013 sogar, Sonderregelungen für sich in Anspruch nehmen zu können.

Damit ist jetzt allerdings Schluss, denn das EU Parlament hat beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten, auch die drei mit den Ausnahmeregelungen, in einem Zeitraum von zwei Jahren die neuen Gesetze und Richtlinien in die Tat umsetzen müssen, ob sie wollen oder nicht.

Alles halb so schlimm

Wie heißt es doch so schön? Papier ist geduldig und auch die neuen Richtlinien, die das EU Parlament beschlossen hat, flößen nur auf den ersten Blick Angst ein. Die Realität sieht deutlich entspannter aus, denn wer als Deutscher mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, der muss die Strafzettel nach wie vor nicht fürchten. Es geht ums deutsche und nach dem deutschen Recht muss dem Fahrer des Wagens seine Schuld nachgewiesen werden, der Halter des Wagens spielt dabei keine Rolle. Auch wenn in Zukunft die Behörden der europäischen Länder die Daten des Fahrzeughalters austauschen, dann haben sie noch immer keine Möglichkeit die Bescheide auch zu vollstrecken, denn das ist mit dem in Deutschland geltenden Recht leider nicht zu vereinbaren.

Es bleibt im Grunde alles wie es ist, denn um wirklich etwas ändern zu können, müssten in jedem Land in Europa die Gesetze geändert werden und das ist kaum möglich. Da es kein einheitliches europäisches Recht für Verkehrsdelikte gibt, können Autofahrer auch im nächsten eine rote Ampel in Spanien oder in Portugal überfahren und wenn sie dabei erwischt werden, den Bescheid der dortigen Behörden vergessen.

Es ist also alles halb so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht, was aber nicht heißen soll, dass man sich im europäischen Ausland betrunken ans Steuer setzen sollte.

Bild: © Depositphotos.com / gemenacom

 

M. Justus
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