Bahnreisen mit dem Hund – das ist zu beachten

Bahnreisen mit dem Hund - das ist zu beachten

Bahnreisen mit dem zu planen, ist nicht einfach, denn die Bahn sorgt für Komplikationen. Im Internet einen Fahrschein zu und mit dem Hund zu verreisen, ist ein komplizierter Vorgang, der Geduld erfordert. Beim Ticket gilt bei der Bahn als alleinreisendes Kind, jedoch nicht in jedem Fall, denn es kommt auch auf die Größe des Hundes an. Bei einigen Bahnreisen darf der Hund nicht größer als eine Katze sein. Leider gibt es Katzen, die größer sind als so mancher Hund.

Die Bahn mag Tiere

Die Zeiten, in denen Reisende einfach mit ihrem Hund in den Zügen der Bahn unterwegs waren, sind lange vorbei, heute sind schon die Vorbereitungen sehr komplex. Dabei ist die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben sehr tierfreundlich. Vögel, Hamster, Meerschweinchen, Katzen und , die nicht größer als eine Katze sind, gelten als „Kleinvieh“ und dürfen kostenlos mitfahren. Voraussetzung ist aber, dass der Hund in eine Transportbox passt. Hunde, die zu groß für die Box sind, zahlen den halben Preis. Das klingt fair, aber wer online Bahnreisen mit dem Hund plant, der steht vor einem großen Problem. Bei der Buchung im Internet gilt der Hund als Kind, das alleine reist. Daher muss der die Rubrik „Kind von 6 bis 14 Jahre“ auswählen, im nächsten Schritt bitte „Ohne Begleitung reisend“ markieren. Das klingt ein wenig komisch, da alleinreisende Hunde bei der Bahn eher selten sind.

Nur mit der Post

Bahnreisen mit dem Hund könnten einfacher sein, wäre das Fahrkartensystem nicht so umständlich. Der Hundebesitzer kann das Online-Ticket nicht einfach ausdrucken oder per auf sein schicken. Die Bahn verschickt die Fahrkarten mit der Post, was sehr lange dauert und den Kunden zudem noch einmal 4,90 Euro Porto kostet. Für dieses Vorgehen gibt es eine plausible Erklärung: Handy- und online gekaufte Fahrkarten sind nicht möglich, da sich der Hund nicht ausweisen kann. Natürlich hat kein Hund einen Reisepass oder Personalausweis. Die meisten Hunde haben jedoch einen Chip und viele auch einen EU-Heimtierausweis mit einem . Das reicht der Deutschen Bahn für die Identifizierung leider nicht aus.

Alles Ländersache

Bei Bahnreisen mit dem Hund gibt es noch andere Überraschungen. Der Hund gilt nur bei Fahrkarten, die der Besitzer im Internet kauft, als alleinreisendes Kind. In einigen Bundesländern ist er ein mitreisender Erwachsener, ein Kind, das in Begleitung reist oder einfach nur ein Hund. Aber auch nur, wenn der Fahrschein am Schalter gekauft wird. Während der Hundebesitzer einen Sitzplatz reservieren kann, ist das für den Hund nicht möglich, obwohl er manchmal als Kind oder als Erwachsener gilt. Die Bahn erklärt das mit hygienischen Gründen.

Fazit

Wer Bahnreisen mit dem Hund plant und den Fahrschein am Automaten kaufen will, macht eine ganz andere Erfahrung. Am Automaten gibt es die Option „Andere Reiseteilnehmer“ und das gilt im Speziellen für Hunde. Der Fahrscheinkauf am Automaten hat leider auch einen Haken: Der Fahrpreis für den Hund ist doppelt so teuer wie der normale Sparpreis der Bahn. Von einem halben Preis, wie bei der Buchung des Fahrscheins im Internet, ist am Automaten keine Rede mehr.

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Ulrike Dietz