Fast jeder, der ein Auto fährt, ist auch schon einmal mit dem Verkehrsrecht in Berührung gekommen. Die einen, weil sie vielleicht falsch geparkt, die anderen, weil sie vielleicht einen Auffahrunfall produziert haben. Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes und auch ein sehr kompliziertes Recht, das sich aus dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht, dem Recht für Ordnungswidrigkeiten und dem zivilen Recht zusammensetzt. Diese Komplexität setzt sich auch im Umfang der Probleme fort, die nach dem Verkehrsrecht behandelt werden müssen, denn hier reicht die Spanne von Schwierigkeiten mit der Kfz-Werkstatt über Ansprüche auf Schadensersatz bis hin zum Fahrverbot und fahrlässiger Tötung.
Es kann jeden treffen
Wer im öffentlichen Leben unterwegs ist, der kann sowohl als Autofahrer, als Motorradfahrer, als Radfahrer und auch als Fußgänger mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommen. Jeder, der Auto fährt, kann in einen Unfall verwickelt werden, auch der Radfahrer, der nicht auf dem für ihn vorgesehenen Radweg unterwegs ist und dann einen Unfall hat, muss sich nach dem Verkehrsrecht verantworten. Das Verkehrsrecht gilt ebenso für den Fußgänger, der bei Rot über eine Ampel läuft, weil er vielleicht unbedingt noch einen Bus erreichen will und wenn ein Motorradfahrer leichtsinnig einen PKW überholt und es zum Unfall kommt, dann endet auch dieser Fall vor einem Verkehrsgericht.
Die unterschiedlichen Richtlinien
Das Verkehrsrecht in Berlin unterscheidet sich in einigen Details vom Verkehrsrecht in München oder in Düsseldorf, vor allem, wenn es um die Geschwindigkeitsbegrenzungen geht. Jedes Bundesland hat seine eigenen Messgeräte und die unterschiedlichen Messungen sorgen dafür, dass die Fachanwälte für Verkehrsrecht sich über einen Mangel an Arbeit nicht beklagen können. Der größte Teil der Autofahrer, der schon einmal „geblitzt“ wurde, wehrt sich mit einem Einspruch gegen das Bußgeld und zweifelt die Richtigkeit der Messung und die Genauigkeit der Geräte an. Wer also in Bremen unterwegs ist und ursprünglich aus München kommt, der wird zum Beispiel an andere Toleranzgrenzen gewöhnt sein und Widerspruch einlegen, wenn der Bußgeldbescheid samt Foto in seinem Briefkasten landet. Auch der Mindestabstand zwischen einem Verkehrsschild und einem Messgerät wird unterschiedlich gehandhabt, denn während es in Bremen 150 m sind, so sind es in Bayern vielleicht 200 m. Auch das kann bei einem Einspruch von Bedeutung sein.
Hilfe durch einen Rechtsanwalt
Ein Laie hat kaum die Möglichkeit, sich im Dschungel der Paragrafen zurechtzufinden. Daher ist es immer eine gute Idee, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu fragen, wenn es zum Beispiel um einen Bußgeldbescheid geht. Der Anwalt kann den Mandanten jedoch nicht nur in rechtlicher Hinsicht beraten, er kennt auch die Sachverständigen, die vor Gericht eine wichtige Rolle spielen können. Vielfach ist den Autofahrern und Fußgängern gar nicht bewusst, dass sie gegen das geltende Verkehrsrecht verstoßen haben, aber bekanntlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Wenn es einen Bußgeldbescheid gibt oder wenn man geblitzt wird, dann sollte man sich immer an einen Anwalt wenden und sich beraten lassen.
Das Strafrecht im Verkehrsrecht
Nicht immer geht es im Verkehrsrecht um Blechschäden oder Bagatellen, oft wird vor Gericht auch nach dem Strafrecht verhandelt. Das ist immer bei schweren Delikten der Fall, zu denen das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Entfernen vom Unfallort, also die Unfallflucht, das Autofahren ohne Führerschein, aber auch die unterlassene Hilfeleistung gehören. Wer nach einem Unfall beteiligt ist und einem anderen Unfallteilnehmer keine erste Hilfe leistet, der macht sich nach dem Verkehrsrecht strafbar. Wird nach dem Strafrecht verhandelt, dann kann es sehr teuer werden und auch eine Gefängnisstrafe ist unter Umständen möglich.
Der Verkehr auf den deutschen Straßen wird immer dichter und das Verhalten einzelner Autofahrer wird immer aggressiver. Damit steigt auch die Zahl der Unfälle und auf die Anwälte, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben, wartet noch mehr Arbeit.
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