Viele kennen den Begriff Bürgschaft nur aus dem gleichnamigen Gedicht von Friedrich Schiller, das man in der Schule auswendig lernen musste, ohne den eigentlichen Sinn des Gedichts zu verstehen. Eine Bürgschaftserklärung hat jedoch nichts mit Prosa zu tun, vereinfacht gesagt ist es ein einseitig verpflichtender Vertrag zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger, also zum Beispiel ein Vertrag mit einer Bank oder mit einem Vermieter. Streng genommen gibt es in einem Bürgschaftsverhältnis aber drei Beteiligte, denn zum Schuldner und zum Gläubiger gesellt sich noch der Hauptschuldner. Aber in welchem Verhältnis stehen diese drei zueinander und was passiert, wenn es zu einer Bürgschaftserklärung kommt?
Was genau ist eine Bürgschaft?
An einem Beispiel lässt sich eine Bürgschaft einfach erklären. Menschen mit einem niedrigen Einkommen, zu denen unter anderem Studenten oder Auszubildende gehören, haben es nicht immer leicht, eine passende Wohnung zu finden. Vermieter mögen Mieter, die solvent sind, denn dann ist das Risiko kleiner, dass es Mietausfälle gibt. Aber vielfach kann der Vermieter überzeugt werden, wenn es eine Bürgschaftserklärung als zusätzliche Sicherheitsleistung gibt. Bei einem Studenten oder einem Lehrling können beispielsweise die Eltern als Bürgen auftreten, die erklären sich durch die Bürgschaftserklärung damit einverstanden, dass sie für die Miete der Wohnung aufkommen, falls die Kinder die Miete nicht bezahlen können. Die Bürgen müssen den Zahlungsverpflichtungen des Hauptschuldners, in diesem Fall des Vermieters, nachkommen.
Was steht in einer Bürgschaftserklärung?
Der wichtigste Bestandteil einer Bürgschaftserklärung ist die Forderung, also der Betrag, für den der Bürge im Ernstfall haften muss. Handelt es sich um eine Kreditbürgschaft, dann ist die Höhe der Kreditsumme entscheidend, bei einer Mietbürgschaft schreibt das Gesetz vor, dass die Höhe von drei Monatsmieten nicht überschritten werden darf. Wenn der Mieter eine Kaution als Sicherheit hinterlegt, dann wird diese bei der Höhe der Bürgschaft berücksichtigt. Verlangt der Vermieter zum Beispiel eine Kaution von zwei Monatsmieten, dann darf die Bürgschaft die Höhe einer Monatsmiete nicht überschreiten. Zudem müssen in einer Bürgschaftserklärung die persönlichen Daten des Gläubigers, des Schuldners und des Hauptschuldners festgehalten werden, auch der Ort und das Datum sind für die Gültigkeit der Erklärung wichtig.
Welche Bürgschaftsarten gibt es?
Unterschieden werden Bürgschaften in drei Arten: gewöhnliche Bürgschaften, selbstschuldnerische Bürgschaften und Bürgschaften auf erstes Anfordern. Wer darum gebeten wird, als Bürge zu fungieren, der sollte sich für eine gewöhnliche Bürgschaft entscheiden, denn hier steht dem Bürgen eine sogenannte Einrede zu einer Vorausklage zu. Das heißt, dass der Bürge vom Gläubiger verlangen kann, dass zuerst eine Zwangsvollstreckung des Vermögens des Schuldners durchgeführt werden muss, damit alle Außenstände bezahlt werden können. Der Bürge zahlt dann noch den verbliebenen Restbetrag, wenn das Vermögen nicht ausreichen sollte. Bei selbstschuldnerischen Bürgschaften ist es zudem möglich, den Bürgen sofort in Anspruch zu nehmen, ohne dass sein Vermögen angetastet wird.
Bürgschaften auf erstes Anfordern
Bürgschaften auf erstes Anfordern sind für denjenigen, der bürgt, eine sehr heikle Angelegenheit. In diesem Fall muss der Bürge, wenn es zu Zahlungsausfällen kommt, in jedem Fall für die Schuld aufkommen, ungeachtet dessen, ob der Gläubiger überhaupt dazu berechtigt ist, einen Bürgen in Anspruch zu nehmen. Sollte es Einwände geben, dann können diese erst dann geltend gemacht werden, wenn gezahlt wurde. Wenn der Einspruch berechtigt ist, dann hat der Bürge einen Anspruch darauf, die Zahlung vom Gläubiger zurückzufordern.
Können Bürgschaften gekündigt werden?
Handelt es sich um eine Mietbürgschaft, dann kann der Bürge kündigen, aber das geht leider nicht mit sofortiger Wirkung, es gilt, eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten. Das heißt, der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn der Bürge nicht mehr zur Verfügung steht, aber er muss sich für diese Entscheidung Bedenkzeit nehmen. So soll verhindert werden, dass der Mieter sofort auf der Straße steht, wenn er mit den Mietzahlungen in Rückstand kommt.
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