Verfahrenskostenhilfe – wenn der Staat die Scheidung bezahlt

In Deutschland endet jede dritte vor dem Scheidungsrichter, aber nicht jeder, der sich scheiden lassen möchte, hat dazu auch das nötige Geld. Alle, die kein Geld für die Scheidung haben, können Hilfe vom Staat bekommen, und zwar durch die sogenannte . Das schreibt vor, dass jeder, der seine Ehe auflösen lassen möchte, vor von einem Anwalt vertreten werden muss, aber ein Anwalt kostet viel Geld und diese Kosten werden vom Staat übernommen, wie auch die Gebühren, die in einem Rechtsstreit anfallen.

Scheiden ist teuer

Bekanntlich tut scheiden weh und das nicht nur emotional, auch wenn es um die finanziellen Aspekte geht, ist eine Scheidung schmerzhaft. Selbst wenn die Ehe nicht mehr zum besten ist und beide Ehepartner wissen, dass es keinen Zweck mehr hat, verzichten viele auf den Gang zum Anwalt, weil sie sich die Scheidung einfach nicht leisten können. geht zum Nulltarif über die Bühne, aber wer Verfahrenskostenhilfe beantragt, der zahlt im günstigsten Fall keinen einzigen Euro. Verfahrenskostenhilfe gehört zu den sogenannten staatlichen Fürsorgeleistungen und nur diejenigen, die tatsächlich auch bedürftig sind, können diese Leistungen in Anspruch nehmen. Aber wie definiert man bedürftig? Als bedürftig gilt, wer durch seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten für die Prozessführung in Teilen oder komplett zu bezahlen.

Verfahrenshilfekosten auf Antrag

Wer Verfahrenskostenhilfe braucht, der muss sie beantragen und dann hoffen, dass diese Hilfe auch bewilligt. Wird die staatliche Hilfe bewilligt, dann übernimmt die Staatskasse die Kosten für den Anwalt und die fälligen Gebühren. Das Gericht hat auch die , die Verfahrenskostenhilfe nur teilweise zu bewilligen, dann muss der Antragsteller festgelegte Teilzahlungen übernehmen. Wenn die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse es erlauben, dann können das zum Beispiel 100,- Euro im Monat sein. Wenn sich die Verhältnisse verbessern, dann ist der Antragsteller dazu verpflichtet, dies dem Gericht mitzuteilen, denn dann wird die Bewilligung erneut überprüft.

Was passiert, wenn das Gericht ablehnt?

Einen Haken gibt es im Zusammenhang mit dieser Hilfe aber doch, und zwar immer dann, wenn das Gericht den Antrag auf Scheidung abweist. Das passiert zum Beispiel, wenn die Eheleute das vorgeschriebene Trennungsjahr nicht eingehalten haben. Ist das der Fall, dann muss der Antragsteller auch mit einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe die Kosten für den Anwalt der gegnerischen Seite tragen. Dieses Risiko entfällt jedoch im Falle einer einvernehmlichen Scheidung, wenn der Ehepartner der Scheidung zustimmt und keinen eigenen Antrag stellt. In diesen Fällen bietet sich die moderne Scheidung im digitalen Zeitalter an, die Online-Scheidung. Bei dieser Form der Scheidung kommuniziert derjenige, der den Antrag stellt, nur auf dem Online- mit seinem Anwalt und erspart sich damit den Weg zu dessen Kanzlei.

Wann wird die staatliche Hilfe bewilligt?

Verfahrenskostenhilfe muss beim Familiengericht beantragt werden. Wer Arbeitslosengeld oder Hartz IV bekommt, der erhält in den meisten Fällen auch die staatliche Hilfe bei einer Scheidung. Das Gesetz gewährt Grundfreibeträge auf das Einkommen von 468,- Euro und wer erwerbstätig ist, der bekommt noch einmal die Summe von 213,- Euro dazu. Verbindlichkeiten, also Schulden, werden bei der staatlichen Kostenhilfe berücksichtigt und die vermindern das maßgebliche Einkommen. Wenn der Ehepartner hingegen gut verdient oder vermögend ist, dann muss er nach dem Gesetz dem Ehegatten, der die Scheidung beantragt und bedürftig ist, einen Verfahrenskostenzuschuss bezahlen. Begründet wird das mit der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung des Ehepartners. Wenn die Zahlung verweigert wird, dann wird das Ganze vor Gericht gesondert verhandelt und erst, wenn es eine Entscheidung gibt, dann kann die Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Sollte der Antragsteller eine Rechtsschutzversicherung haben, dann übernimmt diese das erste Gespräch mit dem Anwalt. Bei diesem Erstgespräch kann der Anwalt abklären, wie hoch die Chancen für eine staatliche Hilfe sind.

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Ulrike Dietz