Darf der Online-Händler ein Hausverbot aussprechen?

Wer sich als Kunde in einem Geschäft in der Innenstadt nicht so benimmt, wie es die Regeln verlangen, dann kann der Händler ein aussprechen, aber gilt das auch für , die einen Onlineshop betreiben? Diese Frage beschäftigt viele, die gerne und viel im Internet einkaufen, denn Händler wie Amazon, aber auch kleinere Shops wollen einige Kunden nicht mehr beliefern und schmeißen sie damit praktisch aus ihren Shops. Dürfen das überhaupt und gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Die Probleme mit den Kunden

Die Probleme, die Online-Händler mit ihren Kunden haben und die nicht selten zu einem Hausverbot führen, sind vielfältig. Da sind die Kunden, die passend zur Fußballweltmeisterschaft einen Großbildfernseher bestellen und kaum ist die WM vorbei, geht der Fernseher an den Händler zurück. Auch das teure Kleid, das nur für einen Opernbesuch oder eine festliche Veranstaltung gebraucht wird, geht gerne wieder zurück, wenn es seinen Zweck erfüllt hat. Viele Händler bieten ihren Kunden verlängerte Umtauschfristen zum Beispiel in der Weihnachtszeit an und das nutzen viele Kunden über Gebühr aus. Da wird die brandneue Spielekonsole schon im November bestellt, aber erst im Januar zurückgegeben.

Bei dieser Praxis kann man die Händler verstehen, dass sie ein Hausverbot erteilen, aber auch das Verhalten der Kunden ist bis zu einem bestimmten Grade verständlich. Sie können anders als in einem stationären Geschäft die Ware nicht anprobieren und bestellen daher zunächst nur zur Ansicht.

Wann dürfen Händler ein Hausverbot aussprechen?

Das Hausverbot im eigentlichen Sinne ist im Online-Handel sehr komplex. Zwar kann der Händler sich aussuchen, wen er in seine (virtuellen) Geschäftsräume lässt und wen nicht, aber es gibt Einschränkungen. So kann sich der Händler auf das Vertragsrecht berufen, denn wenn zwischen ihm und dem Kunden noch kein Vertrag zustande gekommen ist, dann darf der Online-Händler frei entscheiden, ob er die Bestellung eines Kunden annehmen möchte. Lehnt er die Bestellung ab, was einem Hausverbot gleichkommt, dann ist er zudem nicht verpflichtet, die Gründe zu benennen. Es gibt jedoch ein Problem, nämlich immer dann, wenn der Kunde sich für eine sofortige Zahlung entscheidet, denn wenn ein Händler diese Sofortzahlung anbietet, dann darf das der Kunde als eine Annahme seiner Bestellung verstehen und es wird ein Vertrag geschlossen.

Gilt das Verbot auch für Familienmitglieder?

In vielen Familien gibt es nur ein Kundenkonto, zum Beispiel bei Amazon, aber was passiert, wenn ein Familienmitglied Hausverbot hat? Können die anderen Mitglieder der Familie dann trotzdem noch etwas bestellen? Wenn das Kundenkonto auf mehrere Inhaber lautet, dann sind natürlich auch alle von den Sanktionen des Online-Händlers betroffen. Gibt es eine stillschweigende Vereinbarung für die gemeinsame Nutzung des Kontos, von der aber der Händler nichts weiß, dann handelt der Mitnutzer sozusagen als Vertreter des eigentlichen Kontoinhabers und damit auch in seinem Namen. Den Familienmitgliedern steht es jedoch frei, ein eigenes Konto zu eröffnen, Sippenhaft darf der Händler nicht ausüben.

Auf die AGBs achten

Wenn die Händler wollen, dass bestimmte Kunden nicht mehr bei ihnen einkaufen sollen, dann müssen sie Regeln aufstellen und diese dann in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fixieren. Sollte ein Händler es nicht wünschen, dass die bei ihm gekaufte Ware weiter verkauft wird, dann muss das in den AGBs stehen. Wenn der Kunde sich nicht an diese Regeln hält, dann kann der Händler auf die Geschäftsbedingungen verweisen und dem Kunden verbieten, noch einmal bei ihm einzukaufen. Was der Online-Händler nicht kann, das ist die Zahl der Widersprüche zu beschränken, denn der Kunde hat bei jeder Bestellung, für die es ein auf Widerspruch gibt, auch das Recht, dieses in Anspruch zu nehmen. Daher ist eine Klausel, wonach zu viele Widersprüche geahndet werden, vor dem Gesetz nicht gültig.

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Ulrike Dietz