Unkraut abflammen – ist das eigentlich erlaubt?

Unkraut abflammen – ist das eigentlich erlaubt?

Jeder, der einen hat, kennt die mühsame und ungeliebte des Unkrautzupfens. Diese Arbeit lässt den Rücken und die Knie , noch schlimmer ist aber, dass sie nie aufhört. Wenn im Garten etwas zuverlässig wächst, ist es immer Unkraut. Aber warum kann man sich die Arbeit nicht vereinfachen und das Unkraut abflammen? Wie sinnvoll ist das und was noch wichtiger ist, ist es überhaupt erlaubt?

Feuer und Flamme

In jeder Fuge, zwischen den Pflastersteinen und auf der Terrasse – wohin man schaut, überall wächst das Unkraut. Wer einen gepflegten Garten haben will, kann sich mit Handschuhen und Hacke bewaffnen, in die Knie gehen und das Unkraut entfernen oder das Unkraut abflammen. Allerdings ist dort, wo Feuer und Flammen im Spiel sind, Vorsicht geboten. Es passiert immer wieder, dass nahestehende oder sogar Gebäude in Flammen aufgehen. In Niedersachsen etwa brannte versehentlich eine Hecke, die dann den Dachstuhl in Brand steckte. Schließlich stand das ganze Haus in Flammen und es entstand ein von rund 100.000 Euro. Dieser Fall ist keine Seltenheit, daher sollte jeder, der Unkraut abflammen will, einige wichtige Dinge beachten.

Richtig abbrennen

Wer meint, dass die Pflanzen durch einen Unkrautverbrenner direkt verbrannt werden, irrt sich. Ein sogenanntes Abflammgerät sorgt dafür, dass das Unkraut auf 100° Grad erhitzt wird. Zudem werden dabei das Eiweiß im Unkraut sowie die Zellwände zerstört. Die geht schließlich ein und lässt sich anschließend einfacher entfernen. Wenn die Pflanze bei der Anwendung zu brennen anfängt, ist es etwas falsch gelaufen. Für das Unkraut abflammen ist ein trockener und vor allem ein windstiller Tag ideal. Ist es zu feucht, dann verzögert sich der Vorgang des Erhitzens. Die Feuerwehr rät dazu, alles, was lose im Garten liegt oder steht und brennbar ist, beiseite zu räumen. Hierzu gehören Äste und Laub, aber auch . Die Fugen langsam mit dem Brenner bearbeiten und das Unkraut dann mit dem Besen zusammenkehren.

Auf die Sicherheit achten

Beim Umgang mit Gas und offener Flamme ist immer Sicherheit geboten. Um einen Brand zu vermeiden und Sicherheit zu gewährleisten, sollten die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Löschgeräte wie einen angeschlossenen Gartenschlauch bereitlegen.
  • Lange und geschlossene, robuste Schuhe sind Pflicht.
  • und sollten den Garten während dem Abflammen nicht betreten.
  • Bei Wind sollten die Vorsichtsmaßnahmen erhöht werden, da die Flammen die Funken weitertragen können.
  • Alle angrenzenden Flächen sollte vorher gründlich bewässert werden.
  • Die Gasflasche des Brenngeräts nie zu nah an die offene Flamme stellen.

Fazit

Das Abbrennen von Unkraut ist nur auf gepflasterten Flächen wie Gartenwegen und Terrassen mit mittlerer Hitze erlaubt. Streng verboten ist das Abflammen an Hecken und Hängen, auf Wiesen, Hochrainen, Feldrainen sowie auf nicht genutzten Grundflächen. Das Gleiche gilt für Flächen, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. So sieht es Paragraf 39 des Brandnaturschutzgesetzes vor. Wer in seinem Garten das Unkraut wegbrennt, sollte sich nicht wundern, wenn es schnell wieder nachwächst, denn leider begünstigt und beschleunigt die Hitze das Wachstum von unterschiedlichen Wildpflanzen. Allerdings verkümmern die Wurzeln, je mehr abgeflammt wird, sodass man das Ganze nur noch einmal im Monat machen muss.

Bild: @ depositphotos.com / AndrewLozovyi

Ulrike Dietz