Inkasso – was ist erlaubt und was ist verboten?

– das Wort allein jagt vielen Menschen Angst ein. Inkasso bedeutet für sie unerlaubte Methoden, um einzutreiben, auch Gewalt ist dabei ein Thema. Ganz so schlimm wie es sich anhört, ist Inkasso aber nicht. Es ist vielmehr ein Instrument für alle, die trotz mehrfacher Aufforderung an ihre Schuldner auf ihren Rechnungen sitzenbleiben. Wenn es bereits Mahnungen gab, dann stellt sich immer die Frage, wie es weitergeben soll. Inkasso bietet hier eine . Beim Inkasso ist aber noch lange nicht alles erlaubt.

Was ist erlaubt?

Die Idee hinter einem Inkasso-Verfahren ist einfach: Ein ist immer dann tätig, wenn Rechnungen offenbleiben und es keine Reaktionen auf Mahnungen gibt. Gläubiger müssen keinen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen, ein Inkasso-Unternehmen übernimmt diese Aufgabe. Aber was ist beim Inkasso alles erlaubt?

  • Den Schuldner schriftlich zum Bezahlen auffordern.
  • Den Schuldner auf mögliche Konsequenzen hinweisen, beispielsweise bei einer Zwangsvollstreckung.
  • Eine Ratenzahlung vereinbaren.
  • vor einleiten.
  • für die Inkasso-Leistung in einer angemessenen Höhe verlangen.

Jedes Inkasso-Unternehmen bewegt sich in einem ebenso rechtlichen Rahmen, wie jedes andere Unternehmen auch. Trotzdem haben viele ein komisches Gefühl beim Thema Inkasso, sie fürchten, dass ein Inkasso-Unternehmen auch zu anderen Mitteln greifen könnte.

Was darf ein Inkasso-Unternehmen nicht?

Inkasso-Unternehmen haben einen denkbar schlechten Ruf. Die Mitarbeiter bedrohen Schuldner und sie sollen auch nicht zimperlich sein, wenn es um physische Gewalt geht. Es mag Inkasso-Unternehmen geben, die sich nicht an das Gesetz halten, der überwiegende Teil der Unternehmen hält sich aber daran.

Nicht erlaubt ist:

  • Zahlungen ohne eine angemessene Frist vom Schuldner fordern.
  • Gegenstände pfänden, das darf ausschließlich ein Gerichtsvollzieher.
  • Dem Schuldner mit körperlicher Gewalt drohen.
  • Inkasso-Gebühren fordern, die über denen eines Anwalts liegen.
  • Sich ohne Erlaubnis des Schuldners Zutritt zu seiner Wohnung oder seinem Haus zu verschaffen, das ist Hausfriedensbruch.
  • Mit einem sofortigen Eintrag bei der Schufa zu drohen.

Woran lässt sich ein seriöses Inkasso-Unternehmen erkennen?

Wer mit der Hilfe eines Inkasso-Unternehmens seine Schulden eintreiben möchte, sollte sich im Vorfeld über das jeweilige Unternehmen informieren. Ist das Inkasso-Unternehmen beim Amts- und Landgericht registriert? Seriöse Unternehmen führen ihre Registrierung auch im Briefkopf. Ein Unternehmen, das nach dem Gesetz arbeitet, listet sämtliche für den Gläubiger anfallenden Kosten unaufgefordert auf. Außerdem ist im Vertrag genau festgehalten, welche Schritte das Unternehmen durchführen wird, damit der Gläubiger sein Geld bekommt. Das Inkasso-Unternehmen darf nicht einfach willkürlich Gebühren verlangen. Hier gilt stets der Grundsatz, dass dem Gläubiger keine unnötigen Kosten im Rahmen der in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Gebühren sind immer von der Höhe und dem Umfang der Hauptforderung abhängig.

Fazit

Alle, die ein Inkasso-Unternehmen beauftragen, sollten sehr genau hinsehen, um welches Unternehmen es sich handelt. Selbst wenn die meisten dieser Unternehmen seriös arbeiten, gibt es trotzdem immer wieder schwarze Schafe. Das zeigt sich meist schnell, wenn um die Gebührenrechnung geht. So darf beispielsweise ein Inkasso-Unternehmen weder Gebühren für das Telefon oder die Kontoführung verlangen. Tauchen diese Posten auf der Rechnung auf, dann muss der Schuldner sie nicht bezahlen. Es lohnt sich daher immer, bei der Rechnung sehr genau hinzusehen.

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Ulrike Dietz