Bankgebühren – welche muss man zahlen und welche nicht?

Strafzinsen und die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank machen den und Sparkassen schwer zu schaffen. Vielleicht ist das ein Grund, warum die Banken sich immer mehr zum Thema einfallen lassen, denn viele der neuen Bankgebühren sind für die Kunden einfach nicht mehr nachvollziehbar. Mittlerweile gibt es eine wahre Flut an unterschiedlichen Gebühren, die für Ärger sorgen und die Kunden überlegen, was sie zahlen müssen und was nicht.

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Sind Gebühren für die Kontoauszüge rechtmäßig?

Jede Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren. Das kann online geschehen, aber auch am Auszugsdrucker oder per Post. Für diese Pflicht darf die Bank kein Geld verlangen, ob der Kunde aber das Porto bezahlen muss, wenn ihm die Kontoauszüge nach Hause geschickt werden, das ist noch nicht geklärt. Etwas anders sieht es aus, wenn der Kunde nachträglich Kontoauszüge möchte, denn für diese zusätzlichen Kontoauszüge darf die Bank eine Gebühr verlangen.

Dürfen Bankgebühren für Ersatzkarten erhoben werden?

Wird die EC- oder Kreditkarte gestohlen oder geht verloren, dann muss der Karteninhaber die Karte sofort sperren lassen, damit kein Dritter damit Geld abheben kann. In der Regel wird dann eine Ersatzkarte bei der Bank oder Sparkasse beantragt, aber die Bank darf sich diese Karte nicht extra bezahlen lassen. Die Postbank hatte den Versuch unternommen, Bankgebühren für die Ersatzkarte zu verlangen, aber der Bundesgerichtshof untersagte diese Gebühr.

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Ein- und Auszahlungen am Bankschalter

Wenn ein Bankkunde am Schalter der Bank Bargeld abhebt oder Bargeld auf sein Konto einzahlt, auch dann darf die Bank keine Gebühren verlangen. Es gibt jedoch ein rechtliches Schlupfloch, denn nach dem ist die Bank berechtigt, Gebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzulegen. Bankgebühren müssen auch dann bezahlt werden, wenn Bargeld auf ein fremdes Konto eingezahlt wird.

Gebühren für Buchungsposten?

Jede Bank hat das Recht, ein Konto anzubieten, für das neben einer Grundgebühr auch Bankgebühren für jeden Buchungsposten bezahlt werden müssen. Wenn aber ein Kunde etwas auf das eigene Konto einzahlen möchte oder Geld vom Konto abbuchen will, dann dürfen die Gebühren nur in einem begrenzten Rahmen verlangt werden. Mindestens fünf Buchungen müssen dabei kostenlos sein, Abhebungen vom Geldautomaten zählen ebenfalls als Buchungsposten, wenn es keine Möglichkeit gibt, am kostenlos Geld abzuheben.

Dürfen das Darlehenskonto und die Kontopfändung Geld kosten?

Vergeben die Banken zum Beispiel einen Immobilienkredit, für den ein eigenes Konto eröffnet wird, dann dürfen sie dafür keine Bankgebühren verlangen. Die Kontoeröffnung liegt im Interesse der Bank, die es mit dem Extrakonto einfacher hat, die Tilgungszahlungen zu verbuchen. Das Gleiche gilt, wenn ein Konto gepfändet wird, denn auch in diesem Fall ist eine Gebühr nicht erlaubt. Das gilt ebenfalls, wenn das Konto monatlich überprüft wird.

Was kostet ein Pfändungsschutzkonto?

Wenn ein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, dann darf die Bank für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Das gilt sogar für neue Kunden, denn auch hier gilt, das Konto zum Schutz vor Pfändungen darf nicht mehr kosten als ein vergleichbares der Bank.

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Geldabheben in der Mittagspause

Eben mal Geld in der Mittagspause am Automaten abheben – die Kunden der Raiffeisenbank in Offenbach staunten nicht schlecht, als ihnen dafür eine Extragebühr in Rechnung gestellt wurde. Da die Bank zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen ist, wird diese Gebühr mit den höheren Sicherheitskosten begründet. Die Kunden haben ein Anrecht auf diese Sicherheit, so die Bank, aber es gibt Verbraucherschützer, die diese Gebühren sehr kritisch sehen, zumal die Bank ihre Kunden nicht darüber informiert hat. Auch die Volksbank in Frankfurt und die Raiffeisenbank in Oberursel verlangen von ihren Kunden nach Geschäftsschluss eine zusätzliche Gebühr von immerhin 35 Cent für jede Abhebung am Automaten.

Bild: © Depositphotos.com / pixpack

Häufige Fragen

Welche Bankgebühren sind gesetzlich erlaubt?

Banken dürfen Gebühren für zusätzliche Kontoauszüge und Buchungsposten erheben, solange diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.

Muss ich für Kontoauszüge bezahlen?

Regelmäßige Kontoauszüge sind kostenlos, jedoch können Gebühren für nachträgliche Auszüge anfallen.

Darf die Bank Gebühren für Ersatzkarten verlangen?

Nein, Banken dürfen keine Gebühren für Ersatzkarten erheben, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt.

Wie viele Buchungen sind kostenlos?

Mindestens fünf Buchungen pro Monat müssen kostenlos sein, wobei Abhebungen am Geldautomaten ebenfalls zählen.

Darf ich für ein Darlehenskonto Gebühren zahlen?

Nein, für die Eröffnung eines Darlehenskontos dürfen keine Gebühren verlangt werden, da dies im Interesse der Bank liegt.

Was kostet ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto darf keine zusätzlichen Gebühren kosten, auch nicht für neue Kunden.

Kann ich für Geldabhebungen nach Geschäftsschluss Gebühren zahlen?

Ja, einige Banken erheben Gebühren für Geldabhebungen nach Geschäftsschluss, was jedoch von Verbraucherschützern kritisch gesehen wird.

Sind Gebühren für Kontoüberprüfungen erlaubt?

Nein, für die monatliche Überprüfung eines Kontos dürfen keine Gebühren verlangt werden.

Wie kann ich mich gegen unklare Bankgebühren wehren?

Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten an die Verbraucherzentrale zu wenden oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank zu prüfen.

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Ulrike Dietz