Auf vielen Dachböden schlummert ein Vermögen und zu den Schätzen, die auf Speichern gefunden werden, gehören auch alte Sparbücher. Wer ein solches Sparbuch findet oder vielleicht auch erbt, der hat mit ein wenig Glück ein Vermögen in der Hand, denn alte Sparbücher sind eine unbefristete Geldanlage, die damals wie heute nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt ist.
Es wäre ein Fehler alte Sparbücher einfach wegzuwerfen, denn wer sich von einem alten Sparbuch trennt, der wirft unter Umständen viel Geld auf den Müll.
Was ist bei alten Sparbüchern zu beachten?
Alte Sparbücher sind in der Regel auf einen bestimmten Namen ausgestellt, aber es handelt sich bei einem Sparbuch um ein sogenanntes Inhaberpapier. Das heißt, dass die jeweilige Bank jedem, der das Sparbuch vorlegt, das Guthaben samt der Zinsen auszahlen kann. Aber die Bank hat zugleich auch das Recht, eine Prüfung, eine Legitimation vorzunehmen. Gute Karten haben in diesem Fall diejenigen, die ein Sparbuch erben und einen Erbschein vorweisen können. In diesem Fall muss die Bank das Guthaben inklusive der Zinsen an den Erben auszahlen.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Immer wenn alte Sparbücher gefunden oder geerbt werden, dann besteht grundsätzlich die Hoffnung, dass es noch Geld gibt. Viele Banken verweigern aber die Auszahlung und berufen sich auf das Alter des Sparbuchs. Banken, die sehr schnell abwinken, wenn es um alte Sparbücher geht und die sich darauf berufen, dass das Guthaben schon ohne das Sparbuch ausgezahlt wurde, müssen allerdings Beweise für diese Behauptung vorbringen. Schon mehrfach haben Gerichte bestätigt, dass die Nachweispflicht in diesem Fall nicht beim Kunden, sondern vielmehr bei der Bank liegt.
Kann die Bank keinen Nachweis über eine vorzeitige Auszahlung ohne das Sparbuch nachweisen, dann ist das Recht auf der Seite desjenigen, der das Sparbuch, das er gefunden oder geerbt hat, bei der Bank vorlegt. Selbst wenn sich in einem alten Sparbuch keine Eintragung befindet, die über eine Geldbewegung Auskunft gibt, dann ändert das nichts an der Gültigkeit, und es lohnt sich durchaus auch für kleine Beträge zu kämpfen. Je nachdem, wie alt das Sparbuch ist, hat sich das Guthaben bedingt durch den Zinseszins erheblich vergrößert.
Alte Sparbücher haben in den meisten Fällen noch ein Guthaben in D-Mark, ausgezahlt wird aber natürlich in Euro. Pech haben aber diejenigen, die alte Sparbücher haben, deren Guthaben noch in Reichsmark angeben wird, denn diese Sparbücher sind definitiv nicht mehr gültig.
Echt oder gefälscht?
Nicht selten zweifeln Banken die Echtheit eines alten Sparbuchs an und behaupten, dass der Kunde ihnen eine Fälschung vorlegen würde. Das bezieht sich vor allem auf die Unterschriften der Bankangestellten, die das Sparbuchs einst eingerichtet haben. Es wird vonseiten der Bank aber nicht nur die Echtheit der Unterschrift angezweifelt, vielfach wird auch gesagt, der Angestellte, der das Sparbuch eingerichtet hat, sei gar nicht berechtigt gewesen, eine solche Unterschrift zu leisten.
Wenn es um einen voraussichtlich sehr großen Betrag geht, dann raten Experten dazu, die Sparbücher einem Sachverständigen für Handschriften vorzulegen, um die Echtheit prüfen zu lassen. Dass der Bankangestellte nicht zeichnungsberechtigt war, das muss die Bank ohne jeden Zweifel beweisen können, kann sie das nicht, dann muss das Guthaben ausgezahlt werden.
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