Knöllchen im Urlaubsland – bezahlen oder nicht?

Die Sommerferien sind in fast allen Bundesländern zu Ende und der Alltag beginnt wieder. Für manchen Urlauber gibt es hingegen eine böse Überraschung aus den Ferien, wenn ihnen nämlich ein aus dem ins Haus flattert. Kommt ein Knöllchen aus dem Ausland, dann gibt es die des Widerspruchs. Wird darauf verzichtet, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und es droht die Vollstreckung. Das ist allerdings nur die Theorie, aber wie sieht es in der Praxis aus?

Zum Anwalt gehen

Wie, wann, wo und vor allem unter welchen Bedingungen ist der verpflichtet, das Knöllchen zu bezahlen, und wo ist es sinnvoll, sich zu wehren? Leider gibt es auf diese Fragen keine pauschale Antwort, denn es kommt immer auf das jeweilige Landesrecht an. Laien können nur schwer abschätzen, wie sie sich verhalten sollen. Daher ist es immer eine gute Idee, einen Anwalt aufzusuchen, wenn Post aus dem Ausland im Briefkasten liegt. Der Anwalt prüft, ob die Zahlungsaufforderung überhaupt angreifbar ist. Sollte der Bußgeldbescheid allerdings nicht in deutscher Sprache vorliegen, darf der Autofahrer ihn einfach ignorieren.

Erst einmal abwarten

Vielfach ist es besser, zunächst einmal abzuwarten, rät der Anwalt. Bis es zu einem kommt, vergeht viel und aus Ländern wie Italien, Frankreich, Österreich oder aus der Schweiz kommt sehr selten ein Vollstreckungsbescheid. Das jeweilige Land ist in der Beweispflicht und der Autofahrer kann sich stets auf sein Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht berufen. Gesetzlich geregelt ist, dass die Länder, die den Autofahrer ermitteln und den Bescheid vollstrecken, die Geldbuße behalten dürfen. Die Staaten, in denen der Verkehrsverstoß passierte, bekommen hingegen nichts. Das Geld fließt in die deutschen Kassen und das Ausland hat daher wenig Interesse, den Verkehrssünder zu ahnden.

Die Vollstreckung im Ausland

Wer nicht in belangt wird, kann sich trotzdem nicht entspannt zurücklehnen. Er muss damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid doch noch zur Vollstreckung kommt, falls er im nächsten Urlaub wieder in das Land einreist. Jedes Land hat seine eigenen Fristen, wenn es um die Verjährung geht, in Italien sind es beispielsweise fünf Jahre. Eine harmlose Verkehrskontrolle reicht aus und schon fällt dem Fiskus ein, dass da noch Geld zu holen ist. Alle, die zahlen möchten, sollte darauf achten, dass die Überweisung ins Ausland ein Vermögen kostet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Geldinstitute die Währungen umrechnen müssen, beispielsweise in der Schweiz, wenn von Euro in Franken umgerechnet wird. Bei Überweisungen zwischen zwei Eurostaaten halten sich die Gebühren für den Transfer indes in vernünftigen Grenzen.

Fazit

Jedem kann das passieren: Man ist in den Ferien im Ausland zu schnell unterwegs oder übersieht einfach eine rote Ampel. Je nach Land ist das eine teure Angelegenheit, daher ist es sinnvoll, sich den Rat eines Anwalts zu holen, wenn der Bußgeldbescheid kommt. Vielfach raten Anwälte, die Sache buchstäblich auszusitzen und erst einmal nicht zu reagieren. Wer jedoch für das nächste Jahr einen erneuten Urlaub in diesem Land plant, für den ist es immer besser, das Knöllchen zu bezahlen. Wer möchte schon in den Ferien daran erinnert werden, dass da noch eine Rechnung offen ist?

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Ulrike Dietz