Luftgewehr gefunden – Hinweise und richtiges Vorgehen

Luftgewehr gefunden - Hinweise und richtiges Vorgehen

Bei einer Hausauflösung oder beim Entrümpeln des Kellers oder Dachbodens haben Sie ein Luftgewehr gefunden? In einer solchen Situation fragen sich viele Menschen, wie fortgefahren werden soll. Denn je nach Leistung können bestimmte waffenrechtliche Aspekte für den Besitz und Transport gelten. Benötige ich womöglich eine Erlaubnis für das gefundene Gewehr? Und wo kann ich es abgeben oder verkaufen, wenn ich es nicht mehr besitzen möchte?

Was ist ein Luftgewehr?

Auf den ersten Blick kann ein Luftgewehr einer scharfen Waffe ähneln. Dennoch gibt es einige gravierende Unterschiede. So handelt es sich bei einem Luftgewehr um eine Druckluftwaffe, die überwiegend als Sportgerät für den Schieß genutzt wird – auch vom Jahrmarkt kennen viele Menschen die Geräte. Aufgrund der geringen Betriebskosten und dem einfachen Erwerb sind Luftgewehre gut geeignet, um auf dem Schießstand zu üben. In der Vergangenheit und heutzutage nutzen viele Schützenfans Luftgewehre statt scharfer Waffen, weshalb sie auch immer wieder bei Aufräumaktionen und Hausauflösungen gefunden werden.

Es verschießt keine scharfe Munition sondern meist Stahl-Rundkugeln, sogenannte BBs, oder Diabolos, eine spezielle Munitionsart für diese Geräte. Im Gegensatz zu Feuerwaffen wird der Druck für die Schussabgabe nicht durch die Verbrennung einer Treibladung erreicht, sondern durch CO2– oder Gaskartuschen, Pumpen sowie Druckluftsysteme (Gasflaschen als Speicher). Zudem gibt es Luftgewehre, die mit einer starken Feder die Luft im Lauf komprimieren und die Munition beschleunigen. Mehr Informationen über Luftgewehre erhalten Sie bei diesem Händler.

Check: F-im-Fünfeck-Stempel vorhanden?

Ein wichtiger Unterscheidungsfaktor, der Einfluss auf die geltenden Rechte für den Besitz, das Führen und das Schießen von Luftgewehren in hat, ist die Mündungsenergie. Da Sie die Energie nicht so einfach selbst ermitteln können, wenn Sie ein Luftgewehr finden, sollten Sie zunächst nach dem F-im-Fünfeck-Stempel (auch PTB-Stempel) Ausschau halten. Das ist ein Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, das auf dem Verschluss des Gewehres neben dem Kaliber eingeprägt sein sollte. Ist dieser Stempel vorhanden, so handelt es sich um eine freie Druckluftwaffe, die in Deutschland für Personen ab 18 Jahren frei erwerbbar ist – ihre Mündungsenergie sollte daher unter 7,5 Joule liegen. Der Besitz ist daher erlaubt und Sie können das Gewehr behalten, ohne eine Waffenbesitzkarte beantragen zu müssen.

Stärkere und ältere Luftgewehre

Luftdruckgewehre mit einer Energie von über 7,5 Joule, allgemein als sogenannte Weitschussluftgewehre müssen in einer Waffenbesitzkarte eingetragen sein. Das kann der Fall sein, wenn keine F-im-Fünfeck-Markierung auf dem Gewehr vorhanden ist. Allerdings ist es auch möglich, dass es sich bei dem Fehlen des Stempels um ein älteres handelt, was bei gefunden Luftgewehren häufig der Fall ist. In diesen Fällen gilt die Regelung des Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt, Nr. 1.2), nach der Luftgewehre, die vor dem 1. Januar 1970 oder vor dem 2. April 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt und in den gebracht worden sind, nicht erlaubnispflichtig sind – auch ohne den Stempel.

Natürlich können Sie die Schussenergie eines geerbten Luftgewehrs ermitteln lassen. Sollte die Energie über 7,5 Joule betragen, müssen Sie eine Waffenbesitzkarte erwerben.

Transport und Führen in der Öffentlichkeit

Das Führen in der Öffentlichkeit ist bei allen Arten von Luftgewehren untersagt. Dafür wird ein Waffenschein benötigt, der allerdings in den seltensten Fällen an Privatpersonen ausgestellt wird. Für den Transport gilt die Vorschrift, dass sich das Gewehr in einem abschließbaren, sicheren Behältnis befinden muss. Die Munition muss dabei von der Waffe getrennt befördert werden. Daher sollte Sie jedes gefundene Luftgewehr angemessen transportieren, um keine Schwierigkeiten bei einer Kontrolle zu erhalten – auch Luftgewehre unter 7,5 Joule!

Weiteres Vorgehen

Wenn Sie das Luftgewehr behalten wollen und es sich dabei um eine erlaubnisfreie Waffe handelt, können Sie das problemlos tun. Für leistungsstärkere Varianten benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Falls Sie das Gewehr loswerden möchten, dann sollten Sie sich an den örtlichen Schützenverband wenden. Dieser kann Sie über weitere rechtliche Bestimmungen aufklären, die Leistung des Gewehrs messen oder Ihnen die Waffe – möglicherweise findet sich dort ja ein Liebhaber des gefundenen Modells!

Wer ein Luftgewehr findet, sollte sich stets genauer informieren. Ansonsten kann es zu Problemen bei Polizeikontrollen und Hausdurchsuchungen kommen. Denn bereits der Transport eines Luftgewehrs kann bei Nichteinhalten der Vorgaben zu empfindlichen Strafen führen. Mit dem nötigen Wissen, sind Sie also stets auf der sicheren Seite.

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Klaus Wolf