Zu vielen Wohnungen gehört auch ein Kellerraum. Wer das Glück hat und einen Keller mitgemietet hat, kann verschiedene Dinge im Keller lagern. In der Regel sind es Dinge, die in der Wohnung keinen Platz mehr finden, oder die nur selten gebraucht werden. Streng genommen landet allerhand Gerümpel im Keller, um in der Wohnung Platz für andere Dinge zu finden.
Bestimmte Regeln
Nur wenige Mieter wissen, was sie im Keller lagern dürfen und was nicht. Hierzu gibt es gesetzliche Regeln, an die sich die Mieter halten müssen.
Bestimmte Dinge haben im Keller nichts zu suchen, unter anderem:
- Benzin
- Farben, die Lösungsmitteln enthalten.
- Alle Öle, aber besonders Motoröl.
- Altes Papier und Zeitungen.
- Lacke jeglicher Art.
- Kleidung und Matratzen
Einige Vermieter verbieten in der Hausordnung sogar, dass in den Kellerräumen Brennholz gelagert wird. Verboten ist es außerdem, Druckluftbehälter oder Gasflaschen, von denen Explosionsgefahr ausgeht, im Keller aufzubewahren. Handelt es sich um brennbare Flüssigkeiten, dann gilt eine maximale Menge von 20 Litern.
Was ist sonst noch verboten?
Autoreifen im Keller zu lagern, ist für alle, die keine Garage haben, optimal. Viele Vermieter sehen es aber nicht gerne, da das Gummi wie ein Brandbeschleuniger wirken kann. Wer keine andere Option hat, sollte deshalb vor der Einlagerung besser mit dem Vermieter sprechen. Lebensmitteln gehören ebenfalls zu den Dingen, die nicht einfach so im Keller lagern dürfen. Wenn eingekochte oder eingelegte Speisen in den Keller sollen, müssen die Behälter sicher verschlossen sein. Nur so kann verhindert werden, dass Ratten oder anderes Ungeziefer angelockt werden. Es sind nicht nur viele Gegenstände, die in Kellern nicht gerne gesehen werden, auch bestimmte Tätigkeiten gehören dazu.
Was Mieter im Keller nicht tun dürfen
Einige Tätigkeiten sehen viele Vermieter nicht so gerne. Dazu gehört beispielsweise, dass Mieter im Keller nicht schlafen dürfen. Der kühle Kellerraum ist in heißen Sommernächten zwar verlockend, trotzdem darf dort kein Bett stehen, denn die Fläche im Keller eines Wohnhauses ist nicht als Wohnraum ausgewiesen. Der Keller ist außerdem kein Hobbyraum, erst recht nicht, wenn es einen gemeinschaftlichen Stromzähler gibt. Kommt es zu einem vermehrten Verbrauch, dann gibt es Ärger mit den Nachbarn. Das Gleiche gilt für eine Werkstatt, die zudem noch die Ruhe der anderen Mieter stören kann. Ein Keller ist ebenfalls kein Verkaufslager, zudem gilt diese Tätigkeit ab 15 Verkäufe im Monat als gewerblich.
Was ist im Gemeinschaftskeller verboten?
In einem Gemeinschaftskeller, wo Waschmaschinen und Trockner stehen, haben Kartons, andere Gegenstände oder Fahrräder nichts zu suchen, ansonsten wäre der Gemeinschaftskeller schnell voll gestellt. Zieht eine Mietpartei aus, dann lässt sich oftmals nicht mehr feststellen, wem was gehört. Streit ist in diesen Fällen nicht selten vorprogrammiert.
Fazit
Was als Mieter im Keller lagern darf und was verboten ist, weiß der Vermieter oder es steht im Mietvertrag. Halten sich Mieter nicht an die Regeln, dann hat der Vermieter sogar das Recht, Gegenstände aus dem Gemeinschaftskeller zu entfernen. Wer trotz Verbot brennbare Flüssigkeiten im Keller lagert und es vielleicht zu einem Brand kommt, dann kann es passieren, dass der Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen muss und seine Hausratversicherung nicht zahlt.
Bild: @ depositphotos.com / Kzenon
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