Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, dem hilft der Staat bei Eigenheimerwerb. Das tut er mit mehreren Instrumenten. Drei davon – die Arbeitnehmer-Sparzulage, die Wohnungsbauprämie und die Kredite der KfW-Bank – stellen wir hier vor.
Von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren
Bis zu 40 Euro monatlich können Arbeitnehmer als vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhalten. Diese Regelung gilt für alle Festangestellten, egal ob in Vollzeit oder in Teilzeit. Das Geld kann in einen Banksparplan, Aktienfond oder in einen Bausparvertrag fließen. Wer vom Arbeitgeber nicht den vollen Betrag erhält, kann selbst aufstocken. Geringverdiener können vom Staat eine zusätzliche Förderung erhalten: die Arbeitnehmer-Sparzulage. Damit soll es beispielsweise auch Berufseinsteigern ermöglicht werden, sich ein finanzielles Polster für die Zukunftsvorsorge aufzubauen. Die Beträge: Wird das Geld in Aktienfonds oder andere Kapitalbeteiligungen eingezahlt, beträgt die Sparzulage 20 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen. Wird das Geld in Bausparverträge investiert, beträgt die Zulage für Sparer neun Prozent.
Bausparvertrag: Extras durch die Wohnungsbauprämie
In die eigenen vier Wände gelangt man selten ausschließlich mit einem Kredit. Kreditinstitute setzen meist Eigenkapital voraus. Zu Recht: Ein Eigenkapitalpolster minimiert nicht nur das Risiko der Bank, es dient auch der eigenen Sicherheit. Experten empfehlen einen Mindestanteil von 25 Prozent vom Kaufpreis. Wer heute schon weiß, dass er in einigen Jahren den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, kann gezielt darauf hinarbeiten. Dafür eignet sich ein Bausparvertrag. Der Staat unterstützt diesen Weg, Eigenkapital für die Baufinanzierung aufzubauen, mit der Wohnungsbauprämie. Die Einkommensgrenzen: Alleinstehende mit einem jährlichen Verdienst von bis zu 25.600 Euro und Verheiratete mit einem Jahreseinkommen von maximal 51.200 Euro erhalten die Prämie. Die Beträge: Der Staat zahlt eine Sparzulage von bis zu 8,8 Prozent auf die jährliche Bausparsumme. Singles erhalten bei einer maximalen Sparleistung von 512 Euro eine Sparzulage in Höhe von 45,06 Euro, Verheiratete bei einer maximalen Sparleistung von 1.024 Euro einen Betrag von 90,11 Euro im Jahr.
Zinsgünstige Kredite der KfW-Förderbank
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ein staatseigenes Kreditinstitut. Im Rahmen des Wohneigentumsprogramms wird der Bau oder Kauf von selbstgenutzten Immobilien unterstützt – und zwar mit zinsgünstigen Krediten. Dieser Kredite erhält, wer mit seiner Immobilie den Standard eines KfW-Effizienzhauses oder eines vergleichbaren Passivhauses erreicht. Dabei gilt: Je energieeffizienter die Immobilie ist, desto höher ist die Förderung. Tipp: Auch energieeffizientes Sanieren wird gefördert. Wer seine Fenster austauscht, die Wände dämmt oder eine neue Heizung einbaut, kann also auch von den günstigen Krediten der KfW profitieren.
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