Wer zur Miete wohnt, hat sehr wahrscheinlich auch einen Kellerraum. Viele Mieter sind der Ansicht, dass sie alle Gegenstände im Keller unterbringen dürfen, die in der Wohnung keinen Platz mehr finden. Schließlich haben sie diesen Raum ja mitgemietet. Leider ist das ein Irrtum, denn nicht alle Gegenstände im Keller dürfen dort auch tatsächlich gelagert werden.
Regeln für den Keller
Alle, bei denen ein Kellerraum mit zur Wohnung gehört, lagern dort viele unterschiedliche Dinge, meist Sachen, die entweder nur selten oder gar nicht mehr gebraucht werden. Wird die Wohnung nach dem Umzug entrümpelt, dann landen viele Gegenstände im Keller und vieles davon ist dort fehl am Platz. Streng verboten ist es, leicht brennbare Stoffe wie Farben, Benzin, Lösungsmittel, Motoröl oder Desinfektionsmittel zu lagern. Ebenfalls nicht erlaubt sind altes Papier und Zeitungen, Matratzen oder Kleidung. Der Grund ist die erhöhte Brandgefahr, die von diesen Flüssigkeiten in Verbindung mit den Gegenständen ausgeht. Ebenfalls verboten ist es auch, Brennholz in einem Kellerraum zu stapeln.
Keine Autoreifen und keine Lebensmittel
Wer keine Garage hat, packt die Reifen gerne im Keller, was jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt ist. Das Gummi der Reifen kann schnell zu einem Brandbeschleuniger werden, deshalb sollte die Lagerung von Reifen mit dem Vermieter abgesprochen werden. Gegenstände im Keller, die unter Druck stehen, wie etwa Gasflaschen, müssen woanders gelagert werden. Das gilt auch für die Lagerung von bestimmten Lebensmitteln wie Kartoffeln sowie eingelegtem und eingekochtem Essen. Wenn sie trotzdem in den Keller kommen, müssen sie gut verschlossen sein, damit kein Ungeziefer und keine Ratten angelockt werden.
Was darf man im Keller nicht tun?
Im Keller ist nicht nur die Einlagerung von bestimmten Dingen verboten, auch einige Tätigkeiten sind dort verboten. Das gilt beispielsweise für eine Übernachtung. Wer in einer heißen Sommernacht einen kühlen Schlafraum sucht, darf sein Bett nicht in den Keller stellen, denn diese Fläche ist nicht als Wohnraum ausgewiesen. Viele gehen im Keller ihrem handwerklichen Hobby nach, aber sie sollten das vorher mit den Nachbarn absprechen. Dies ist besonders wichtig, wenn es einen gemeinsamen Stromzähler gibt. Der vermehrte Verbrauch an Strom kann Ärger mit den anderen Bewohnern des Hauses bedeuten. Soll der Keller zur Werkstatt werden, dann ist es wichtig, die üblichen Ruhezeiten einzuhalten, damit die anderen Mieter sich nicht gestört fühlen.
Der Keller ist kein Warenlager
Viele verkaufen Dinge über das Internet und nutzen den Keller als eine Art Warenlager. Sind es mehr als 15 Verkäufe im Monat, dann wird die Tätigkeit gewerblich und dafür werden Steuern fällig. Wer also missgünstige Nachbarn hat, sollte vorsichtig sein, wenn im Keller Waren gelagert werden.
Fazit
Nicht in allen Häusern gibt es einzelne Kellerräume, meist ist es nur ein Gemeinschaftskeller, den alle Bewohner des Hauses gemeinsam nutzen können. Dort wird beispielsweise die Wäsche zum Trocknen aufgehängt oder es gibt einen separaten Raum, wo die Waschmaschinen stehen. Diese Räume können auch zu anderen Zwecken genutzt werden, aber es sollte mit der Hausordnung oder den Mietverträgen konform sein. Fahrräder gehören nicht zu den Dingen, die in einen Gemeinschaftskeller gehören. Sie dürfen dort nur mit der Erlaubnis des Hausbesitzers und der anderen Mietparteien abgestellt werden.
Bild: @ depositphotos.com / igterex
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