Ist Krankheit ein Grund zur Kündigung?

Im Herbst beginnt die Grippe- und Erkältungssaison. Viele , die das erste Kratzen im Hals spüren, lassen sich nicht krankschreiben, sondern gehen zur . Sie haben Angst, dass der Krankschreibung die Kündigung folgt. Wer für ein paar Tage krank ist, der muss keine Befürchtungen haben. Gefährlich ist es aber für alle, die mehrere Wochen im Jahr krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Zu viele können durchaus eine Kündigung zur Folge haben.

Wann darf der Chef kündigen?

Der Chef hat nicht das , zu kündigen, wenn seine Mitarbeiter mehrere Tage im Jahr krank sind. Wichtig ist es jedoch, dass sich die Krankheitstage in einem vernünftigen Rahmen halten und dieser Rahmen beträgt sechs Wochen. Wer über das Jahr verteilt insgesamt sechs Wochen ausfällt, der sorgt für „betriebliche Beeinträchtigungen“ und das rechtfertigt eine Kündigung. Allerdings richtet sich nicht jede Firma nach diesen sechs Wochen. Es gibt Unternehmen, die kulant sind und andere, für die die sechs Wochen einen Kündigungsgrund darstellen.

Die Aussicht auf Besserung

Kündigen im Krankheitsfall ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht. So muss zum Beispiel absehbar sein, dass es auch zukünftig keine echte Besserung gibt. Wenn sich der Arbeitnehmer einen Arm bricht und länger als sechs Wochen benötigt, um wieder zu werden, dann gibt es für den Arbeitgeber keinen Grund, dem Mitarbeiter zu kündigen. In diesem Fall haben beide Seiten einfach nur Pech gehabt. Wer jedoch ständig wegen grippalen Infekten oder anderen ansteckenden Krankheiten länger als sechs Wochen im Jahr zu Hause bleibt, dem droht die Kündigung. Alle, die häufig krank sind, haben eine eher schlechte Prognose für die Zukunft.

Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer

Ob es eine gute oder weniger gute Prognose gibt, das entscheidet immer der behandelnde Arzt. Gibt es trotz einer positiven Prognose die Kündigung, dann liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Er hat die , gegen diese Kündigung anzugehen und anhand der Bescheinigung seines Arztes zu beweisen, dass seine Krankheit eine gute Prognose hat. Ist das der Fall, dann muss der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen. Auch hier ist es jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und das Arbeitsgericht muss sehr genau abwägen.

Viele glauben immer noch, dass eine Krankheit die Kündigung unwirksam macht. Das ist leider ein Irrtum, denn ganz gleich, um welche Erkrankung es sich handelt, sie stellt keinen Schutz vor Kündigung dar.

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Ulrike Dietz