Wohneigentum – Begriffe, Fakten und Rechte kennen

Gerade wer besitzt, muss sich genau über die rechtlichen Bestimmungen informieren. Diese sind aber nicht immer in Bundesgesetzen geregelt. Vielmehr hat auch jedes Land und jede Kommune ihre eigenen Bestimmungen.

Ein bekanntes Recht der Kommunen ist der Winterdienst. Gerade hier lauern auf die immer wieder Gefahren. Wurde der Schnee nicht geräumt, dann kann der Eigentümer unter Umständen schadenersatzpflichtig werden. Ein Umstand der ausgeräumt werden kann, wenn die Regeln bekannt sind. Auch auf Landes- und Bundesebene gibt es Gesetze. Diese Gesetze regeln teilweise auch Ausnahmen, die bei Streitigkeiten ausschlaggebend sind. Kann ein nur betreten werden, wenn ein anderes Grundstück durchlaufen wird, dann muss der Eigentümer des anderen Grundstücks den Durchgang gewähren. Dies ist im BGB ausdrücklich geregelt.

Nur zwei von vielen Beispielen, die zeigen, dass es wichtig ist, die Begriffe, Fakten und Rechte zu kennen. Allerdings sollte sich niemand darauf beschränken, dass er sich auf Hörensagen verlässt. In vielen Fällen entspricht die gängige Meinung nicht dem tatsächlichen Recht. Hier kann jeder schnell große Nachteile erleiden. Beispielsweise ist es nicht erlaubt auf dem Grundstück sein eigenes Auto zu waschen. Auch die Lagerung von bestimmten Stoffen wie Öl ist nicht zulässig. Werden solche Dinge nicht gewusst, dann kann das Ordnungsamt und andere Behörden schnell auf Kosten des Eigentümers den Abtransport verlangen.

Insgesamt ergibt sich hieraus das Bild, dass die genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten vor Schaden bewahrt. Schließlich kann die Missachtung von Pflichten auch dazu führen, dass Versicherungen nicht bezahlen. Dadurch kann der Eigentümer eines Wohneigentums durchaus viel Geld verlieren oder sein Eigentum verlieren. Noch wichtiger wird die Kenntnis, wenn es um eine geht. Gerade das Stimmrecht unterliegt vielen Missverständnissen. Sind die Rechte hier nicht bekannt, dann kann ein ganz direkter Nachteil entstehen, der schließlich dazu führt, dass das Eigentum nicht mehr gehalten werden kann.

Kein Wohneigentum: Mietwohnung ohne Kaution bekommen

Die meisten Mietinteressenten kennen das: Man sucht sich eine Wohnung aus, es gibt mehrere Bewerber und bevor man den Zuschlag bekommt, muss eine Kaution gezahlt werden. Häufig handelt es sich dabei nicht nur um eine, sondern um mehrere Monatskaltmieten. Diese Kaution wird dann verwendet, wenn nach einem Auszug des Mieters noch Renovierungen über das normale Maß hinaus anfallen, wie z. B. beschädigte Türen und dergleichen. Doch die wenigsten Menschen haben das Geld. Wer Glück hat, bei dem stimmt der einer Ratenzahlung zu. Doch meist lassen sich Vermieter – aus guten Gründen – nicht auf ein solches Unterfangen ein. Was bleibt dem Wohnungssuchenden dann übrig? Häufig muss er auf die Traumwohnung verzichten, weil er die erforderliche Kaution nicht mal eben so zur Hand hat.

Mit einer Kautionsfreiheit bekommt man Mietsicherheit, ohne dass man eine Kaution hinterlegen muss. So können gerade für die Wohnungseinrichtung einige Euro gespart werden. Eine Wohnung einzurichten, kostet einiges an Geld. Selbst Dinge, wie eine Jalousie oder eine Gardinenstange, die einzeln zunächst preiswert erscheinen, sorgen in Summe mit anderen „Kleinigkeiten“ für erhebliche Kosten. Gut, wenn man dann wenigstens die Kaution sparen kann.

Grund für diese Kautionsfreiheit ist eine entsprechende Bürgschaft. Es ist nicht nur möglich, die Kaution einzusparen, sondern auch eine bereits gezahlte Kaution gegen eine Bürgschaftsurkunde einzutauschen, die der Vermieter erhält. Jährlich muss dafür eine Prämie in einer bestimmten Höhe gezahlt werden, wobei diese einen gewissen Prozentsatz in Bezug auf die gesamte Kaution ausmacht. Weitere Kosten oder Verwaltungsgebühren entstehen darüber hinaus nicht.

Das hat einige Vorteile. So ist diese Bürgschaft zu jeder Zeit kündbar und es gibt ein Recht, das Geld bei Schwierigkeiten zurück zu erhalten. Die Bürgschaft ist nicht abhängig von Banken, wirkt sich also weder auf bestehende noch Pfändungen aus. Eine Schufaprüfung erfolgt ebenfalls nicht. Sollte der Vermieter die Bürgschaft nicht anerkennen, ist ein Rücktritt vom Vertrag in bestimmten Fristen möglich gegen Erstattung des Geldes.

Bild: © Depositphotos.com / Feverpitch

M. Justus
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