Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung wehren?

Nicht immer ist der Arbeitgeber mit den Leistungen seiner Arbeitnehmer zufrieden und wenn es zu Problemen kommt, dann können Abmahnungen die Folge sein. Abmahnungen sind immer sehr unangenehm, aber viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie sie mit dieser Situation umgehen sollen. Vor allem wenn man der Meinung ist, dass die Abmahnung des Chefs ungerechtfertigt ist, dann kann dies das Arbeitsverhältnis schwer belasten. Wie sollte man auf schriftliche oder mündliche Abmahnungen richtig reagieren?

Wie sollte man sich bei einer Abmahnung verhalten?

Wenn es zu einer Abmahnung kommt, dann sollte man dazu zunächst einmal keine Erklärung abgeben, selbst wenn die Wut und der Ärger in diesem Moment vielleicht groß sind. Wer eine Erklärung dazu abgibt, der erkennt die Abmahnung an und das in den Fällen, in denen Abmahnungen ungerechtfertigt sind, keine so gute Idee. Ganz wichtig ist es, den Sachverhalt festzuhalten und die Beweise zu sichern. So sollten zum Beispiel alle Unterlagen oder auch Mails aufbewahrt werden, die damit im Zusammenhang stehen, ratsam ist es auch, mit Kollegen über den Vorfall zu sprechen.

Wie kann man sich wehren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man sich gegen Abmahnungen zur Wehr setzen kann. So kann der Arbeitnehmer eine Gegendarstellung abgeben, den Betriebsrat einschalten, eine Klage auf Rücknahme anstreben oder einfach nichts tun und darauf warten, bis sich die Wogen wieder geglättet haben. Welche dieser Möglichkeiten infrage kommt, das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, es kommt vielmehr auf den einzelnen Fall an. Wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber im Grunde in Ordnung ist, dann ist eine Klage meist keine Option, hier dürfte eine Gegendarstellung vollkommen ausreichen. Wenn das Verhältnis hingegen schlecht ist, dann dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis der Abmahnung die Kündigung folgt. Hier kann es sinnvoll sein, Klage einzureichen, um noch Schlimmeres zu vermeiden.

Was genau versteht man unter Abmahnungen?

Jeder Arbeitgeber und auch jeder Arbeitnehmer hat bestimmte Rechte und Pflichten. Wenn von einer Seite diese Pflichten verletzt werden, dann hat die andere Seite das Recht, eine Rüge auszusprechen. Eine Rüge ist aber noch lange keine Abmahnung, denn erst wenn mit der Rüge auch die Androhung einer möglichen Kündigung ausgesprochen wird, dann handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine Abmahnung. Wenn diese Androhung fehlt, dann spricht man von einer Belehrung, einer Vorhaltung, einer Verwarnung, einer Beanstandung oder einer Ermahnung. Im juristischen Fachjargon spricht man hier von sogenannten „stumpfen Schwertern“, denn der Arbeitgeber macht deutlich, dass er mit einer bestimmten Leistung nicht zufrieden ist, im Allgemeinen aber den Mitarbeiter schätzt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Wenn Chefs Abmahnungen aussprechen, dann gibt es grundsätzlich immer drei Voraussetzungen:

  • Das Verhalten, das beanstandet wird, muss genau beschrieben werden
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auffordern, sein Verhalten in Zukunft zu ändern
  • Der Arbeitgeber droht mit rechtlichen Folgen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird

Abmahnungen werden meist nur vom Arbeitgeber ausgesprochen, aber auch der Arbeitnehmer hat ein Recht darauf. Er kann zum Beispiel den Chef abmahnen, wenn dieser das Gehalt nicht pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt. Auch wenn Arbeitnehmer eher selten von ihrem Recht Gebrauch machen, es gibt immer wieder Fälle, in denen Abmahnungen, die gegen den Arbeitgeber ausgesprochen werden, durchaus sinnvoll sein können. Auf der Seite der Arbeitgeber ist jede Person, zum Beispiel ein Abteilungsleiter oder auch ein Betriebsleiter berechtigt, einem Kollegen verbindliche Weisungen zu erteilen und in Rücksprache mit dem Vorgesetzten, auch Abmahnungen auszusprechen.

Welche Gründe sind relevant?

Abmahnungen dürfen immer dann ausgesprochen werden, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Ständiges Zuspätkommen, Bummelei bei der Arbeit, die verspätete oder die fehlende Anzeige im Fall einer Krankheit oder auch eine Arbeitsverweigerung – das alles sind Gründe für Arbeitgeber, eine Abmahnung auszusprechen.

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Ulrike Dietz