Wer haftet für Schäden und Verletzungen bei einer Schneeballschlacht?

Wenn draußen die weißen Flocken vom Himmel fallen, dann sitzen drinnen die Kinder wie auf heißen Kohlen. Sie wollen so schnell wie möglich nach draußen in den Schnee, um einen Schneemann zu bauen oder um sich eine zünftige Schneeballschlacht zu liefern. Schneeballschlachten gehören zum Winter genauso dazu wie Rodeln und Skifahren, aber was für die Kinder ein großer Spaß ist, das kann für die Eltern sehr ärgerlich werden und gravierende finanzielle Folgen haben.

Wenn die Schneeballschlacht aus dem Ruder läuft

Es ist so einfach, man nimmt ein wenig Schnee in diese Hand, presst ihn zu einem kugelähnlichen Gebilde zusammen und fertig ist er, der Schneeball, die Munition für eine lustige Schlacht. Die Kinder haben ihr Vergnügen, aber was passiert, wenn dieses Vergnügen aus dem Ruder läuft, wie das vor ein paar Tagen in Frankfurt der Fall war? Die Polizei sucht noch immer nach den Jugendlichen, die Schneebälle auf fahrende Autos geworfen und so einen Unfall verursacht haben. In Göppingen konnte die Polizei die Täter fassen, denn auch sie haben mit Schneebällen in den Straßenverkehr eingegriffen und damit Menschen gefährdet. Für die Autofahrer bedeutet dieser Leichtsinn im besten Fall einen gehörigen Schrecken, für die Eltern der Jugendlichen hingegen bedeutet diese Schneeballschlacht der besonderen Art aber sehr großen Ärger.

Zahlt die Versicherung?

Wenn bei einer Schneeballschlacht etwas passiert, dann stellt sich für die Eltern die bange Frage: Zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden? Geht zum Beispiel während einer Schneeballschlacht eine Fensterscheibe zu Bruch, dann muss grundsätzlich derjenige für den Schaden aufkommen, der den Schneeball geworfen hat. Wenn es aber eine Haftpflichtversicherung gibt, dann zahlt diese den Schaden. Die Versicherung zahlt aber nur dann, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden ist, das heißt, der Verursacher muss den Schneeball ohne die Absicht geworfen haben, etwas kaputt zu machen. Kompliziert wird das Ganze jedoch, wenn ein kleines Kind einen Schneeball wirft und dabei etwas kaputt geht.

Haften Eltern für ihre Kinder?

Eine Schneeballschlacht ist vor allem für kleine Kinder ein Riesenspaß, aber wenn ein Kind unter sieben Jahren mit einem Schneeball einen Schaden anrichtet, dann muss das Kind nicht für diesen Schaden aufkommen. Die Eltern können nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, allerdings verlangt keiner, dass sie ihre Kinder ständig im Blick haben. Ein siebenjähriges Kind kann schon eine Stunde alleine draußen spielen, ohne von den Eltern dabei begleitet zu werden. Wenn das Kind aber Blödsinn macht und die Eltern wissen das, dann haben sie die Pflicht, das zu unterbinden. Bei Kindern, die schon älter sind, können die Eltern auf jeden Fall haftbar gemacht werden, wenn es zu Schäden während einer Schneeballschlacht kommt. Im Idealfall gibt es eine private Haftpflichtversicherung, in der die ganze Familie versichert ist.

Personenschäden sind sehr teuer

Nicht nur Fensterscheiben gehen bei den winterlichen „Schlachten“ zu Bruch, es kommt auch immer wieder zu Verletzungen. Wenn im Schneeball ein Stein ist, der versehentlich das Auge trifft, dann ist das schmerzhaft für den, der getroffen wurde, für den, der den Schneeball geworfen hat, wird es aber unter Umständen richtig teuer. In diesen Fällen ist jedoch leider nicht immer eindeutig, wer haften muss, denn wenn sich 20 Kinder eine Schlacht mit Schneebällen liefern, dann ist es praktisch nicht mehr möglich, denjenigen auszumachen, der den Schneeball mit dem Stein geworfen hat. In einigen Fällen kann demjenigen, der geschädigt wurde, ein Teil der Schuld zugesprochen werden, denn er ist ein ganz bewusstes Risiko eingegangen, als er sich entschieden hat, an der Schlacht teilzunehmen. Wird der Schaden der Haftpflichtversicherung gemeldet, dann wird die Versicherung überprüfen, wer haften muss und in welcher Höhe eine Schadensforderung gerechtfertigt ist.

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Ulrike Dietz