Wardrobing – Betrug im großen Stil

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Seit es das Internet gibt, ist vieles einfacher geworden, auch das Einkaufen. Wer heute ein Paar Schuhe oder ein schickes für den Besuch in der Oper möchte, der muss nur die passenden anklicken und findet dort eine riesige Auswahl. Mit wenigen Mausklicks sind die Schuhe und das Kleid bestellt und der Opernbesuch kann kommen. Aber was passiert mit dem teuren Kleid und den nicht minder teuren Schuhen nach dem Kunstgenuss? Ganz einfach, sie werden an den zurückgeschickt. Wenn das Kleid einen Fleck und der ein Schuh keinen Absatz mehr hat, dann macht das nichts, denn der Onlineshop hat keine rechtliche Handhabe, dagegen vorzugehen.

Wardrobing nennt man diese Form des Einkaufs, die streng genommen ein ist, aber ein Betrug, der vor keinem Richter landet.

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Im Internet ist die Konkurrenz besonders groß und das zwingt die zu Eingeständnissen, die sie eigentlich gar nicht machen wollen. Zwei Wochen Widerrufsfrist sind gesetzlich vorgeschrieben, aber es gibt Onlineshops, die bieten ihren Kunden die Möglichkeit an, die bestellte Ware für drei Monate zu behalten und die dann zurückzuschicken. Das nutzen vor allem junge Kunden aus, sie bestellen, was sie gerade brauchen und retournieren dann ganz ungeniert, auch wenn die Dinge bereits benutzt und nicht selten auch beschädigt wurden.

Rund 20 % der Ware, die an Onlineshops zurückgeht, wurde nicht nur getragen, sie wurde auch so stark beschmutzt oder beschädigt, dass sie nur noch weggeschmissen werden konnte. Aber auch die restlichen 80 % werden nicht immer so korrekt wieder an den Shop geschickt, wie sie einst versendet wurde. , die sich noch retten lässt, wird zum Schneider geschickt, gereinigt und aufgebügelt wieder in den Verkauf genommen. Während die großen Shops diesen Verlust noch verkraften können, wird der Umtauschbetrug für kleinere Shops gefährlich. Effektiv wehren können sie sich aber nicht, sie nehmen die Ware zähneknirschend zurück und erstatten dem Kunden den Kaufpreis.

Nur wenig Gegenwehr

Wer in einem stationären Geschäft ein Kleid kauft, der hat die gleichen Rechte wie derjenige, der im Internet kauft, aber ein Umtauschbetrug ist in diesem Fall nicht möglich. Wenn ein Kleid in einem Geschäft umgetauscht wird, dann geschieht das aus Kulanzgründen, die der Geschäftsinhaber seinem Kunden einräumt. Ist das Kleid schmutzig oder beschäftigt und wenn der Kunde für diesen Zustand verantwortlich ist, dann hat der Inhaber das Recht auf seiner Seite. Er kann nicht dazu gezwungen werden, das Kleid zurückzunehmen, wenn er es nachweislich in einem perfekten Zustand verkauft hat.

Aber auch einige Onlineshops versuchen jetzt zu ihrem guten Recht zu kommen. So behält sich der Onlineshop „Dress for Less“ vor, Retouren von Kleidungsstücken, die eindeutig vom Kunden getragen oder beschädigt und dann zurückgeschickt wurden, nicht anzunehmen und an den Kunden zurückzuschicken. In besonders gravierenden Fällen weigert sich der Shop auch, den Kaufpreis zu erstatten. Das ist das Recht des Händlers, aber die Kunden wissen sich zu wehren. Sie drohen dem Shop einfach mit einer schlechten Bewertung und da die Konkurrenz mehr als groß ist, gehen viele Shops auf diese Erpressung ein, aus Angst, Kunden zu verlieren.

Die kostenpflichtige Rücksendung ist ein Versuch der Retourenflut Herr zu werden, aber auch das schreckt viele nicht ab. Sie nehmen es in Kauf, dass sie für das Paket das an den Shop zurückgeht, bezahlen müssen, denn sie haben von den teuren Klamotten, die sie gekauft und getragen haben, deutliche Vorteile gehabt. Auch die Ware mit einer Plombe zu versehen, ist kein Erfolgsmodell. Diese Art der Warensicherung ist teuer und es gibt findige Kunden, die kein Problem damit haben, die Plombe zu entfernen.

Wardrobing ist im Trend, aber leider kostet dieser Trend den ehrlichen Kunden eine Menge Geld.

Bild: © Depositphotos.com / ginasanders

M. Justus
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