Wann muss der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden?

Wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt, dann ist die Freude groß, aber in diese Freude mischt sich bei vielen Frauen auch Angst. Neben der bangen Frage, ob die Schwangerschaft auch ohne Probleme verläuft und das Kind geboren wird, stellen sich viele auch Fragen nach der beruflichen Zukunft. Viele Frauen sind sich nicht sicher, wann sie ihren Arbeitgeber darüber informieren müssen, dass sie in anderen Umständen sind. Aber wann muss der Arbeitgeber über die Schwangerschaft Bescheid wissen und gibt es vielleicht eine gesetzliche Regel, die festlegt, wann der Chef informiert werden muss?

Die unsicheren ersten Monate

Nicht nur Frauen, die schon einmal eine Fehlgeburt erlitten haben, warten die ersten drei Monate ab, bevor sie ihre Schwangerschaft öffentlich machen. Zwar lautet die gesetzliche Empfehlung den Arbeitgeber dann zu informieren, wenn die Schwangerschaft bestätigt wird, aber es hat für die betroffene Frau keine Konsequenzen, wenn sie nicht sofort zu ihrem Chef geht, wenn der Schwangerschaftstest positiv ist. Es bleibt den Frauen vielmehr selbst überlassen, wann sie ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft aufklären.

Immer fair bleiben

Da es keine feste Regel gibt, wann eine Angestellte ihren Chef darüber informieren muss, dass sie schwanger ist, kommt es auch auf das Verhältnis zwischen der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber an. Wenn es nicht so gut klappt, dann ist die Versuchung groß, den Chef lange über die anderen Umstände im Unklaren zu lassen. Ist das Verhältnis aber gut, dann sollte das Gesetz der Fairness gelten und der Chef früh über die Schwangerschaft aufgeklärt werden. Je früher der Chef Bescheid weiß, umso besser kann er auch planen. Es macht immer einen besseren Eindruck, wenn eine Angestellte ihren Vorgesetzten dann über ihren Zustand informiert, wenn der Arzt die Schwangerschaft ohne jeden Zweifel festgestellt hat.

Was ist in der Schwangerschaft verboten?

Vor dem Gesetz ist eine schwangere Frau nicht krank, aber sie genießt als werdende Mutter einen besonderen Schutz. Sie darf unter anderem nichts mehr heben, was schwerer als zehn Kilogramm auf die Waage bringt, auch verboten ist das regelmäßige Heben von Gegenständen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen. Schwangere Frauen dürfen zudem nicht mehr mit giftigen oder radioaktiven Stoffen in Berührung kommen und auch die mit möglichen Krankheitserregern ist tabu. Nacht- und Sonntagsarbeit kommt für werdende Mütter nicht mehr infrage, das Gleiche gilt auch für Tätigkeiten, die im Stehen ausgeführt werden. Laut Gesetzgeber ist auch die Arbeit am Fließband und die Akkordarbeit nicht mehr erlaubt.

Das individuelle Beschäftigungsverbot

Während Frauen, die Taxi fahren, als Stewardess oder als U-Bahnfahrerin arbeiten, ab dem dritten Monat nicht mehr an ihrem eigentlichen Arbeitsplatz arbeiten dürfen, gibt es für einige schwangere Frauen ein sogenanntes Beschäftigungsverbot. Dieses Verbot gilt für Frauen, die in der Landwirtschaft oder in der Gastronomie arbeiten, ein ärztliches Attest kann diese Beschäftigungen entweder teilweise oder sogar gänzlich untersagen. Von diesem individuellen Beschäftigungsverbot sind aber auch Frauen betroffen, die in einem Kindergarten oder in einer Kita arbeiten. In diesem Fall werden schwangere Frauen bei vollem Lohn von der Arbeit freigestellt, da die Arbeit mit kleinen Kindern zu anstrengend und vor allem auch zu gefährlich für Mutter und Kind ist.

Der Kündigungsschutz für schwangere Frauen

Nach dem Gesetz darf eine Frau, die in anderen Umständen ist, bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn sie noch in der Probezeit ist oder wenn ihr gekündigt wird, sie aber bereits in anderen Umständen war, jedoch den Vorgesetzten darüber nicht informiert hat. In dieser Situation müssen schwangere Frauen spätestens nach zwei Wochen ein ärztliches Attest vorweisen. Sollte es wider Erwarten zu einer Fehlgeburt kommen, dann erlischt der Kündigungsschutz sofort wieder.

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Ulrike Dietz