Erbrecht und Demenz – wann ist ein Testament ungültig?

Erbrecht und Demenz – wann ist ein Testament ungültig?

Erbrecht und Demenz ist ein sehr schwieriges Thema. Ist ein Testament gültig, in dem eine demenzkranke Frau einem Handwerker ihr ganzes Vermögen vermacht? So geschehen in , wo eine alte Dame, die unter Demenz leidet, dem Mann, der ihr Haus renoviert hat, drei Millionen Euro vererbt hat. Die Familie ging dabei leer aus.

Weder Täuschung noch Nötigung

Die Familie aus Österreich hat sich eingehend mit dem Thema Erbrecht und Demenz auseinandergesetzt, denn sie waren der Meinung, dass die Mutter und Großmutter sich ihrer Entscheidung nicht voll bewusst war. Aber die Familie wurde enttäuscht, denn nach Ansicht des Gerichts gab es weder eine Nötigung noch eine Täuschung. Die Tatsache, dass die alte Dame dement war, reichte nicht aus, um das Testament für nicht gültig zu erklären. Wie wirkt sich eine Demenzerkrankung auf die Planung des Nachlasses aus? Was müssen die Betroffenen und die Angehörigen beim Thema Erbrecht und Demenz beachten?

Wie geschäftsfähig sind Demenzkranke?

Erkrankt ein Familienmitglied an Demenz, dann stellt sich beim Thema Erben die Frage: Ist das Familienmitglied noch geschäftsfähig? Unter Geschäftsfähigkeit versteht der Gesetzgeber die Fähigkeit, selbstständig Handlungen vorzunehmen, die auch rechtswirksam sind. Zudem muss derjenige auch seine Rechte sowie seine Pflichten begründen können. Laut BGB ist eine Person immer dann geschäftsfähig, wenn sie die Volljährigkeit erreicht hat. Falls eine Person aber durch eine psychische Erkrankung oder infolge einer geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, die Tragweite des eigenen Handelns zu erkennen, dann ist es möglich, sie für geschäftsunfähig erklären zu lassen.

Die Auswirkungen auf das Testament

Fehlt die Geschäftsfähigkeit, dann hat dies ebenfalls Auswirkungen auf den letzten Willen. Neben Erbrecht und Demenz geht es hier auch um die Testierfähigkeit. Die Fähigkeit, ein Testament aufzusetzen, es zu ändern oder ganz aufzuheben, ist nicht mehr gegeben, wenn eine dauerhafte geistige Störung, eine Geistesschwäche oder eine Bewusstseinsstörung vorliegen. Sollte dies der Fall sein, dann ist das Testament ungültig. Dabei spielt es keine Rolle, wie schwierig oder kompliziert es ist, ein Testament zu verfassen. Auch ein Zweifel an der Testierfähigkeit reicht nicht aus, um ein Testament für ungültig erklären zu lassen. Wurde die Demenz bereits von einem festgestellt und befindet sie sich in einem fortgeschrittenen Stadium, dann ist es unwahrscheinlich, dass der Erblasser noch testierfähig ist.

Die verschiedenen Stadien der Demenz

Für die Fähigkeit, ein Testament aufzusetzen, sind auch die unterschiedlichen Stadien einer Demenz von Bedeutung. Im Frühstadium gibt es aus juristischer Sicht keine Testierunfähigkeit. Im mittleren Stadium, wenn die nicht mehr zu übersehen sind, kommt eine Testierunfähigkeit in Betracht. Im späten Stadium der Krankheit, wenn die Betroffenen bereits Hilfe benötigen, können diese Erblasser kein Testament mehr verfassen.

Fazit

Ein Testament, ganz gleich, ob es sich dabei um ein Einzeltestament oder ein gemeinsames Testament handelt, kann nur widerrufen werden, wenn eine Testierfähigkeit besteht. Ein Bevollmächtigter, wie beispielsweise ein Vormund, kann kein Testament widerrufen, so etwas kann nur der Erblasser selbst. Eine Ausnahme gibt es hier aber, und zwar, wenn es bei Eheleuten ein gemeinsames Testament gibt. Ist einer der Eheleute nicht dement, dann hat er das , das Testament des dementen Partners oder der Partnerin auf juristischem zu widerrufen.

Bild: @ depositphotos.com / photographee.eu

Ulrike Dietz