Der gerichtliche Mahnbescheid

Ob beim Kauf eines Produktes oder bei der Erbringung einer Dienstleistung, es kann vorkommen das Rechnungen von Kunden trotz erbrachter Gegenleistung nicht beglichen werden. Dies bedeutet für die Unternehmen fehlende Geldeingänge, obwohl dem Vertrag entsprochen wurde. Da kein Unternehmen sich zu große Ausstände aus offenen Rechnungen leisten kann, gibt es die Inkasso-Branche. Die Inkassobüros beschäftigen sich professionell mit dem Einfordern und Eintreiben von ausstehenden Geldbeträgen.

Informationen zum gerichtlichen Mahnbescheid

Zum Teil werden die Forderungen von den ursprünglichen Unternehmen aufgekauft oder in deren Vertretung weiter bearbeitet. Die Unternehmen erleichtern sich hierdurch die Vollstreckung offener Forderungen. Sollte ein ausstehender Rechnungsbetrag von einem Unternehmen zur weiteren Verfolgung an ein Inkassobüro übergeben werden, wird dieses den Schuldner erneut kostenpflichtig abmahnen. Wenn auch dieser Schritt fehlschlägt und die Ausstände noch immer nicht beglichen werden, kommt es in der Regel zum Mahnverfahren und in dessen Folge zum Mahnbescheid.

Dieses Verfahren stellt bei Geldforderungen, deren Anspruch nicht strittig ist, die schnellere und einfachere Alternative zur Zivilklage dar. Ein Mahnverfahren wird vom Gläubiger oder für diesen vom Inkassobüro bei Gericht mit einem Formular beantragt und vom Gericht nur auf Form und Statthaftigkeit geprüft. Als Ergebnis dieses Verfahrens wird dem jeweiligen Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt. Es handelt sich hierbei um ein rechtskräftiges und offizielles Gerichtsverfahren. Der Mahnbescheid ist aus diesem Grund ernst zu nehmen.

Vorteile und Einspruch

Für die Unternehmen besteht der Vorteil, dass ein solcher Mahnbescheid die Basis für die weitere Vollstreckung der Forderungen bildet und weder die Kosten noch den zeitlichen Aufwand eines Urteils mit einer Zivilklage verursacht. Der Bescheid über die gerichtliche Mahnung beläuft sich im Normalfall auf den ursprünglich nicht bezahlten Rechnungsbetrag zuzüglich der eventuell anfallenden Inkasso-Kosten sowie der gerichtlichen Kosten für das Mahnverfahren. Sobald ein Schreiben dieser Art zugestellt wird, sollte dringend reagiert werden.

Nach Erhalt des Mahnbescheides aus dem Mahnverfahren kann gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Im Regelfall wird im Schreiben selbst darauf hingewiesen, dass innerhalb von einer Frist von zwei Wochen bei Bedarf ein Einspruch möglich ist. Hierbei kann der Einspruch entweder einfach bei Gericht erhoben oder mit Hilfe eines Rechtsbeistands besprochen werden. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht hilfreich, wenn die angemahnte Forderung rechtmäßig ist.

Vielmehr sollten Schuldner entweder umgehend die Ausstände entsprechend des Bescheides begleichen oder sich zur Abklärung des Bezahlvorgangs an den Schuldner oder das entsprechende Inkassobüro wenden. Einem Mahnbescheid ist in jedem Falle nach Möglichkeit umgehend nachzukommen, da ansonsten bei Verzug die weitere Vollstreckung durch den Gläubiger, in Form von Lohnpfändung oder Gerichtsvollzieher, beauftragt werden kann.

Anwaltspflicht beim Mahnbescheid?

Für das Erstellen eines Mahnbescheides wird kein Rechtsanwalt benötigt. Lediglich die Auftragsbestätigung und die Rechnung, gegebenenfalls Erinnerungen und Mahnungen, müssen vorliegen. Dann kann auch jeder Firmeninhaber selbst einen Mahnbescheid erlassen. Eine gute Seite hierfür ist mahnantrag-online.de. Schritt für Schritt führt diese Seite selbsterklärend durch das Formular. Es werden die Daten des Schuldners sowie die eigenen Daten erfasst. Anschließend wird der Betrag eingetragen, um den es bei der Mahnung geht. Eventuelle Mahngebühren – im Rahmen von ca. 5 Euro – können ebenfalls ergänzt werden.

Wer darüber hinaus noch Mahnzins berechnen möchte, der sollte den Zinsrechner von basiszinssatz.info bemühen. Dieser liegt eine gewisse Anzahl Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Er variiert aber zwischen Firmen als Schuldnern und Privatpersonen. Der Rechner vereinfacht die Umrechnung des jährlichen Zinssatz anteilig auf die jeweiligen Monate. Das heißt, wenn die Rechnung 3 Monate fällig ist, wird der jährliche Zinssatz durch 4 geteilt, so dass der Betrag für ein Quartal herauskommt.

Auf diese Weise lassen sich ganz leicht und auf den Tag genau die Zinsen für den geschuldeten Betrag ermitteln. Wenn der Mahnantrag so abgesandt wird, wie angegeben, also an das richtige Gericht und – ganz wichtig – im A4-Format ungefaltet in entsprechend großem Briefumschlag, dann dauert es meist nicht lange und die Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung laufen an.

Bild: © Depositphotos.com / AndreyPopov

M. Justus
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