Der gerichtliche Mahnbescheid

Ob beim Kauf eines Produktes oder bei der Erbringung einer Dienstleistung, es kann vorkommen das Rechnungen von Kunden trotz erbrachter Gegenleistung nicht beglichen werden. Dies bedeutet für die Unternehmen fehlende Geldeingänge, obwohl dem entsprochen wurde. Da kein Unternehmen sich zu große Ausstände aus offenen Rechnungen leisten kann, gibt es die -Branche. Die Inkassobüros beschäftigen sich professionell mit dem Einfordern und Eintreiben von ausstehenden Geldbeträgen.

* Werbung / Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen / Details in der Datenschutzerklärung

Informationen zum gerichtlichen Mahnbescheid

Zum Teil werden die Forderungen von den ursprünglichen Unternehmen aufgekauft oder in deren Vertretung weiter bearbeitet. Die Unternehmen erleichtern sich hierdurch die Vollstreckung offener Forderungen. Sollte ein ausstehender von einem Unternehmen zur weiteren Verfolgung an ein übergeben werden, wird dieses den Schuldner erneut kostenpflichtig abmahnen. Wenn auch dieser Schritt fehlschlägt und die Ausstände noch immer nicht beglichen werden, kommt es in der Regel zum und in dessen Folge zum Mahnbescheid.

Dieses Verfahren stellt bei Geldforderungen, deren Anspruch nicht strittig ist, die schnellere und einfachere Alternative zur Zivilklage dar. Ein Mahnverfahren wird vom Gläubiger oder für diesen vom Inkassobüro bei Gericht mit einem Formular beantragt und vom Gericht nur auf Form und Statthaftigkeit geprüft. Als Ergebnis dieses Verfahrens wird dem jeweiligen Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt. Es handelt sich hierbei um ein rechtskräftiges und offizielles Gerichtsverfahren. Der Mahnbescheid ist aus diesem Grund ernst zu nehmen.

Vorteile und Einspruch

Für die Unternehmen besteht der Vorteil, dass ein solcher Mahnbescheid die Basis für die weitere Vollstreckung der Forderungen bildet und weder die Kosten noch den zeitlichen Aufwand eines Urteils mit einer Zivilklage verursacht. Der Bescheid über die gerichtliche Mahnung beläuft sich im Normalfall auf den ursprünglich nicht bezahlten Rechnungsbetrag zuzüglich der eventuell anfallenden Inkasso-Kosten sowie der gerichtlichen Kosten für das Mahnverfahren. Sobald ein Schreiben dieser Art zugestellt wird, sollte dringend reagiert werden.

Siehe auch:  Arbeitsrecht – unverzichtbare Gesetze für die Arbeitswelt

Nach Erhalt des Mahnbescheides aus dem Mahnverfahren kann gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Im Regelfall wird im Schreiben selbst darauf hingewiesen, dass innerhalb von einer Frist von zwei Wochen bei Bedarf ein Einspruch möglich ist. Hierbei kann der Einspruch entweder einfach bei Gericht erhoben oder mit Hilfe eines Rechtsbeistands besprochen werden. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht hilfreich, wenn die angemahnte Forderung rechtmäßig ist.

Vielmehr sollten Schuldner entweder umgehend die Ausstände entsprechend des Bescheides begleichen oder sich zur Abklärung des Bezahlvorgangs an den Schuldner oder das entsprechende Inkassobüro wenden. Einem Mahnbescheid ist in jedem Falle nach Möglichkeit umgehend nachzukommen, da ansonsten bei Verzug die weitere Vollstreckung durch den Gläubiger, in Form von Lohnpfändung oder Gerichtsvollzieher, beauftragt werden kann.

Anwaltspflicht beim Mahnbescheid?

Für das Erstellen eines Mahnbescheides wird kein Rechtsanwalt benötigt. Lediglich die Auftragsbestätigung und die Rechnung, gegebenenfalls Erinnerungen und Mahnungen, müssen vorliegen. Dann kann auch jeder Firmeninhaber selbst einen Mahnbescheid erlassen. Eine gute Seite hierfür ist mahnantrag-online.de. Schritt für Schritt führt diese Seite selbsterklärend durch das Formular. Es werden die Daten des Schuldners sowie die eigenen Daten erfasst. Anschließend wird der Betrag eingetragen, um den es bei der Mahnung geht. Eventuelle Mahngebühren – im Rahmen von ca. 5 Euro – können ebenfalls ergänzt werden.

Siehe auch:  Rechtsanwälte - mehr als nur ein juristischer Beistand

Wer darüber hinaus noch Mahnzins berechnen möchte, der sollte den Zinsrechner von basiszinssatz.info bemühen. Dieser liegt eine gewisse Anzahl Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Er variiert aber zwischen Firmen als Schuldnern und Privatpersonen. Der Rechner vereinfacht die Umrechnung des jährlichen Zinssatz anteilig auf die jeweiligen Monate. Das heißt, wenn die Rechnung 3 Monate fällig ist, wird der jährliche Zinssatz durch 4 geteilt, so dass der Betrag für ein Quartal herauskommt.

Auf diese Weise lassen sich ganz leicht und auf den Tag genau die Zinsen für den geschuldeten Betrag ermitteln. Wenn der Mahnantrag so abgesandt wird, wie angegeben, also an das richtige Gericht und – ganz wichtig – im A4-Format ungefaltet in entsprechend großem Briefumschlag, dann dauert es meist nicht lange und die Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung laufen an.

Bild: © Depositphotos.com / AndreyPopov

Häufige Fragen

Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist ein offizielles Dokument, das im Mahnverfahren erlassen wird, um ausstehende Geldforderungen schnell und einfach durchzusetzen.

Wie wird ein Mahnbescheid beantragt?

Der Mahnbescheid wird vom Gläubiger oder einem Inkassobüro bei Gericht mit einem speziellen Formular beantragt, das nur auf Form und Statthaftigkeit geprüft wird.

Welche Kosten sind mit einem Mahnbescheid verbunden?

Die Kosten umfassen den ursprünglich nicht bezahlten Rechnungsbetrag, eventuell anfallende Inkasso-Kosten sowie die gerichtlichen Kosten für das Mahnverfahren.

Kann ich einen Mahnbescheid selbst erstellen?

Ja, für die Erstellung eines Mahnbescheids ist kein Rechtsanwalt erforderlich; Firmeninhaber können dies selbst tun, wenn die notwendigen Unterlagen vorliegen.

Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen?

In der Regel haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen, nachdem Sie ihn erhalten haben.

Was passiert, wenn ich keinen Einspruch einlege?

Wenn kein Einspruch eingelegt wird, kann der Gläubiger die Vollstreckung der Forderung, beispielsweise durch Lohnpfändung, einleiten.

Welche Informationen benötige ich für den Mahnantrag?

Für den Mahnantrag benötigen Sie die Daten des Schuldners, Ihre eigenen Daten sowie den Betrag der Forderung und eventuell Mahngebühren.

Wie kann ich Mahnzinsen berechnen?

Mahnzinsen können mit einem Zinsrechner, der den Basiszinssatz berücksichtigt, einfach berechnet werden, um den fälligen Betrag anteilig zu ermitteln.

Was sollte ich tun, wenn ich den Mahnbescheid erhalte?

Sie sollten umgehend die Forderung begleichen oder sich an den Gläubiger oder das Inkassobüro wenden, um die Angelegenheit zu klären.

4,0/5 (9 Bewertungen)

M. Justus
Letzte Artikel von M. Justus (Alle anzeigen)