Der Ehevertrag – unromantisch, aber sinnvoll

Wenn zwei sich gefunden haben und den Bund fürs Leben schließen möchten, dann hängt der Himmel bekanntlich voller Geigen und an eine mögliche Trennung denkt selbstverständlich keiner. Dabei kann es sehr nützlich sein, sich schon vor der Gedanken darüber zu machen, was passiert, wenn der Himmel nicht mehr blau und die Brille nicht mehr rosarot ist, denn Scheidungen können sehr qualvoll sein. Damit es nicht zu einem Rosenkrieg kommt, ist es sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen, denn dieser so unromantische Vertrag kann die Scheidung sehr erleichtern.

Klare Verhältnisse

Normalerweise regelt das Bürgerliche Gesetzbuch alle Fragen im Zusammenhang mit Eheschließung und Scheidung. Es gibt den richtigen Passus für den Zugewinnausgleich, zum Unterhalt des Ehepartners und der gemeinsamen , sowie den Versorgungsausgleich. In den meisten Fällen sorgen diese Regelungen dafür, dass eine Scheidung ruhig und vor allen Dingen fair über die Bühne geht. Die Mehrheit der deutschen Ehepaare lässt sich nach den Regularien des Bürgerlichen Gesetzbuches scheiden, aber es gibt eben auch Paare, bei denen es Besonderheiten gibt, die über das hinausgehen, was im Gesetz steht. Immer wenn das der Fall ist, dann sollte ein Ehevertrag aufgesetzt werden, der bei einer späteren Scheidung, , Geld und auch Nerven spart.

Für wen kommt ein Ehevertrag infrage?

Nicht jedes Paar muss einen Ehevertrag aufsetzen lassen, aber es gibt Paare, bei denen ist es empfehlenswert. Wer im hohen Alter noch einmal vor den Standesbeamten tritt, der sollte sich mit einem Vertrag absichern, aber auch wenn beide Partner gut verdienen und es keine Kinder gibt, dann ist ein Ehevertrag sinnvoll. Das Gleiche gilt ebenfalls bei Paaren, die beim Alter oder den Vermögensverhältnissen sehr weit auseinander liegen. Auch wenn beide Eheleute eine unterschiedliche Nationalität haben, dann sollte vertraglich festgehalten werden, welches im Falle einer Scheidung gilt. Schulden sind kein Grund für einen Ehevertrag, denn durch die Heirat haftet der eine Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des anderen.

Besonders beliebt bei Unterhaltsfragen

Die meisten Paare, die einen Ehevertrag haben, möchten die finanzielle Seite ihrer Ehe bei einer Trennung absichern. Wenn zum Beispiel einer der Eheleute über ein sehr hohes Einkommen verfügt, dann kann vertraglich festgehalten werden, dass der Unterhalt nach der Scheidung begrenzt wird. Das heißt, lassen sich die Ehepartner scheiden, dann hat der Partner, der wenig Geld hat, nicht mehr die , an das Vermögen des Partners zu kommen, sondern bekommt nur den Unterhalt, der im Vertrag fixiert wurde. Ältere Männer mit Vermögen nutzen gerne diese Möglichkeit, wenn sie deutlich jüngere Frauen haben, um im Falle einer Scheidung nicht allzu viel zahlen zu müssen. Umgekehrt gibt es diese Regelungen aber natürlich auch.

Was ist kein Grund für einen Vertrag?

Eine Erbschaft ist kein Grund, einen Ehevertrag abzuschließen, denn was geerbt oder was geschenkt wird, das fällt nicht unter den Zugewinn einer Ehe, es wird vielmehr dem Anfangsvermögen zugeordnet. Eine Ausnahme wäre eine Immobilie, die während der Ehe sehr stark im Wert steigt, sie muss bei einer Scheidung als Wertsteigerung ausgeglichen werden. Auch Schulden sind für einen Vertrag zwischen den Eheleuten kein Thema, da der eine nicht für die Schulden des anderen aufkommen muss. Wenn ein Ehepartner allerdings für den anderen bürgt, zum Beispiel bei einem Kreditvertrag, dann heißt es mitgefangen, mitgehangen und der Ehepartner muss für die Schulden haften.

Vom Notar beglaubigen lassen

Eheverträge müssen, wenn sie rechtlich bindend sein sollen, von einem Notar beglaubigt werden. Ein Notar kann ein zukünftiges Ehepaar auch ausführlich beraten, ob ein Vertrag sinnvoll ist und wenn das der Fall sein sollte, was alles in diesem Vertrag aufgeführt werden muss. Um sicher zu sein, dass der Vertrag auch in guten Händen ist, kann er auch beim Notar verwahrt werden.

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Ulrike Dietz