Das eBay Urteil und seine Folgen

Das und seine Folgen

Jeder kennt eBay und viele haben auf dem Auktionsportal im Internet schon einmal etwas ersteigert oder versteigert. Bislang gab es wenig Probleme, auch dann nicht, wenn eine Auktion aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen wurde. Das sieht jetzt ein wenig anders aus, denn es gibt ein eBay Urteil, das alle interessieren wird, die bei eBay etwas versteigern wollen, aber die Auktion dann doch abbrechen möchten. Das ist nach dem aktuelle eBay Urteil nicht mehr so einfach möglich.

Was war der Auslöser für das eBay Urteil?

Zustande kam das eBay Urteil durch einen Verkäufer, der auf eBay sein MacBook anbot. Nachdem schon einige Interessenten auf den Laptop aus dem Hause geboten hatten, überlegte es sich der Verkäufer anders und brach die Auktion vorzeitig ab. Das passte einem Bieter nicht und er kontaktierte den Verkäufer, um zu fragen, warum er die Auktion abgebrochen habe. Der Verkäufer machte daraufhin den Fehler die Wahrzeit zu sagen, denn er hatte das MacBook an einen Bekannten verkauft. Der Bieter ging vor Gericht und verlangte zum einen das MacBook und zum anderen Schadensersatz.

Ein Kaufvertrag kommt zustande

Die Geschäftsbedingungen bei eBay sind von Laien kaum zu verstehen und das hat letztendlich auch zum eBay Urteil geführt. Nachdem die Geschichte um die abgebrochene Auktion im Netz die Runde machte, beschwerten sich viele über das Verhalten des Bieters und seinen Gang vor Gericht. Aber der klagende Bieter hat nach den gültigen Regeln des Auktionshauses recht. Viele, die bei eBay aktiv sind, wissen nicht, dass es zwischen dem Anbieter und dem jeweils Höchstbietenden zu einem gültigen Kaufvertrag kommt, der nicht so einfach gebrochen werden kann. Das bestätigt jetzt auch der Bundesgerichtshof und damit ist das eBay Urteil rechtsgültig.

Laut Urteil kann der Höchstbietende bei Abbruch der Auktion die Differenz zwischen dem gültigen Marktwert und seinem eigenen Gebot verlangen und zwar immer dann, wenn der Verkäufer seine Auktion abbricht und die Ware nicht liefern kann.

Das eBay Urteil und seine negativen Folgen

Auch wenn das eBay Urteil vielleicht rechtskräftig ist, es spielt den sogenannten Abbruchjägern in die Hände. Bei diesen Abbruchjägern handelt es sich um eBay Mitglieder, die auf vielen unterschiedlichen Accounts auf Angebote bieten und nur darauf , dass eine der Auktionen vorzeitig abgebrochen wird. Ist das der Fall, dann kommt wieder das eBay Urteil ins Spiel und es kann Schadensersatz verlangt werden. Weigert sich der Verkäufer zu zahlen, dann lassen es viele sogar auf einen Prozess ein und bekommen dann auch Recht.

Jeder der Abbruchjäger ist ein Höchstbietender und es kommt zwischen dem Verkäufer und dem Bietenden immer wieder zu einem Kaufvertrag, der, so besagt es das eBay Urteil, verbindlich ist und nicht so einfach gebrochen werden darf. Für das Image des Auktionshauses ist das eBay Urteil sehr problematisch und eBay hat mittlerweile Anwälte unter , die denjenigen ihre Hilfe anbieten, die auf Schadensersatz verklagt werden.

Rechtsstreitigkeiten vermeiden

Die eBay Gesetze zu verstehen fällt schon Juristen schwer, als normales eBay Mitglied hat man kaum eine Chance, die Geschäftsbedingungen zu verstehen. Trotzdem können sich die Verkäufer schützen, wenn sie eine Auktion vorzeitig abbrechen wollen. Bevor der Button „Gebote streichen“ angeklickt wird, sollten sich Verkäufer über die Konsequenzen informieren. So muss zum Beispiel ein plausibler Grund für den Abbruch der Auktion angegeben werden. Zu diesen Gründen gehören ein defekter Artikel oder auch dass der Artikel gestohlen wird, während die Auktion läuft.

Wer eine eBay Auktion nur abbrechen will, weil vielleicht ein Bekannter oder Freund den Artikel zu einem guten Preis will, der sollte sich nicht wundern, wenn ihm eine Schadensersatzklage ins Haus flattert, weil sich der Höchstbietende betrogen fühlt.

Bild: © Depositphotos.com / maxkabakov

M. Justus
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