Gesetzliche Ruhezeiten – ein Relikt aus der Vergangenheit?

Nachbarn, Mieter und Vermieter streiten sich oftmals darüber, dass es zu laut im Haus ist. Nicht selten müssen sich sogar Gerichte mit diesen beschäftigen, da kaum jemand die gesetzlichen genau kennt. Welcher Geräuschpegel ist zu welcher Tages- oder Nachtzeit eigentlich erlaubt? Einig sind sich die Deutschen beim Thema Mittagsruhe, die alle einhalten müssen, aber ist das wirklich so?

Ruhezeiten sind Ländersache

Wann welche Ruhezeiten gelten, ist nicht bundesweit geregelt. Jedes Bundesland und jede Gemeinde kann die Zeiten selbst bestimmen, in denen Ruhe herrschen soll. In den meisten Bundesländern gelten aber eine ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie die Nachtruhe, die zwischen 22:00 und 06:00 Uhr am nächsten Morgen gilt. Auch der Vermieter kann bestimmte Ruhezeiten festlegen, mit einer absoluten Stille darf aber keiner rechnen. Selbst zur Mittagsruhezeit ist Musik in Zimmerlautstärke erlaubt.

Ausnahmen von der Regel

Den meisten Menschen ist vor allem die Nachtruhe wichtig. Laut des Deutschen Mieterbundes gibt es aber Ausnahmen, wenn es um die Nachtruhe geht. So darf der Mieter nach 22:00 Uhr die Rollläden herunterlassen, denn das wird als ein normales Geräusch gewertet. Während der Nachtruhe darf jeder Mieter den Wasserhahn laufen lassen und die Wasserspülung der Toilette benutzen. Duschen und Baden sollten sich aber auf einen kurzen Zeitraum von maximal einer halben Stunde beschränken, da ein dauerhaftes Wasserprasseln sehr stören kann.

Toleranzgrenzen für Kinder

Besonders Kinderlärm führt immer wieder zu Streitigkeiten. Der Deutsche Mieterbund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für den Lärm, den verursachen, eine erweiterte Toleranzgrenze gilt. Grundsätzlich müssen Nachbarn den Lärm tolerieren, der mit kindlichem Verhalten verbunden ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Kleinkinder schreien oder weinen und Kinder in ihrem Kinderzimmer spielen. Babygeschrei fällt nicht unter die nächtlichen Ruhezeiten, die Nachbarn müssen es wohl oder übel akzeptieren.

Was ist während der Ruhezeiten vertretbar?

Wer möchte, der kann den ganzen Tag Musik hören oder selber musizieren, aber nur in Zimmerlautstärke. Erlaubt sind auch handwerkliche Arbeiten wie bohren oder hämmern außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten. In diesem Fall handelt es sich um den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache., Lärm, für den es keinen berechtigten Anlass gibt, ist jedoch nicht erlaubt. Lautstarke Streitigkeiten haben zwar oft einen Anlass, aber die Nachbarn müssen sie trotzdem nicht dulden.

: @ depositphotos.com / ArenaCreative

Ulrike Dietz