Unfall mit dem Dienstwagen – wer kommt für den Schaden auf?

Millionen Menschen sind in Deutschland Tag für Tag mit einem Dienstwagen unterwegs und für viele ist dieser Wagen ein sehr attraktives Angebot vonseiten des Arbeitgebers. Nicht selten darf der Dienstwagen auch für private Zwecke genutzt werden, was natürlich noch besser ankommt, vor allem bei denjenigen, die privat kein eigenes Auto haben. Aber was passiert, wenn es zu einem mit dem Dienstwagen kommt? Wer ist für den entstandenen Schaden eigentlich zuständig? Entscheidend ist: War es tatsächlich eine dienstliche Fahrt oder wurde der Wagen privat genutzt?

Keine einheitlichen Urteile

Wie so oft in Deutschland, so gibt es auch beim Thema Unfall mit dem Dienstwagen viele verschiedene Regelungen und ebenso viele Urteile. So entschied zum Beispiel das Landesarbeitsgericht in Köln, dass der haften muss, wenn es zu einem Unfall mit dem Dienstwagen kommt. Ein Landesarbeitsgericht in Hessen hat sich jedoch ganz anders entschieden, nämlich dass sich der Arbeitgeber sozusagen stillschweigend dazu verpflichtet, die Kosten für den Unfall zu übernehmen, wenn er seinem Angestellten den Wagen auch zu privaten Zwecken überlässt. Kommt es während einer beruflich bedingten Fahrt zu einem Unfall mit dem Dienstwagen, dann halten sich die Gerichte an Regeln, die es speziell für Schadensfälle im Arbeitsverhältnis gibt, da rein rechtlich der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber, der ja der Eigentümer des Wagens ist, einen Schaden zufügt.

Die unterschiedlichen Grade der Fahrlässigkeit

Wenn es um den Unfall mit dem Dienstwagen geht, dann heißt das große Problem: Fahrlässigkeit. Das muss bei Zweifeln klären, um welchen Grad der Fahrlässigkeit es sich handelt. War es grobe, mittlere oder nur leichte Fahrlässigkeit? Grob fahrlässig ist es, betrunken hinter dem Steuer zu sitzen oder während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren. Kommt es so zu einem Unfall mit dem Dienstwagen, dann haftet immer der Arbeitnehmer ganz alleine für den Schaden. Wenn der Fahrer eines Dienstwagens zu dicht auf den Vordermann auffährt, dann handelt es sich um eine mittlere Fahrlässigkeit und die Haftung beschränkt sich nur auf die Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers, da Firmenwagen in der Regel vollkaskoversichert sind, aber eine ergänzende Selbstbeteiligung haben. Eine leichte Fahrlässigkeit ist es, wenn der Fahrer bei Glatteis zu schnell unterwegs ist, in diesem Fall übernimmt die Kfz- des Arbeitgebers die Schäden, die bei einem Unfall entstehen.

Es gibt Schlupflöcher

Auch wenn es um einen Fall von grober Fahrlässigkeit geht, so gibt es doch immer noch Schlupflöcher für die Arbeitnehmer, denn schließlich kann es nicht sein, dass dem Arbeitnehmer durch die alleinige Übernahme der Kosten der finanzielle Ruin droht. Kommt es durch grobe Fahrlässigkeit zu einem Unfall und droht dem Arbeitnehmer danach eine finanzielle Belastung, die seine gesamte Existenz bedroht, dann ist es möglich, dass nur anteilig bezahlt werden muss. Das ist immer dann der Fall, wenn es zu einem Missverhältnis zwischen dem Schadensrisiko und dem Einkommen des Arbeitnehmers kommt. Ist dieser Unterschied zu groß, dann muss der Angestellte nur anteilig für den Schaden aufkommen.

Unfall mit dem Dienstwagen – was gilt beim Leasing?

Viele Firmen ihren Dienstwagen nicht, sie nutzen den steuerlichen Vorteil und leasen die Wagen. Für diese Leasing-Autos gelten bei einem Unfall besondere Regeln. Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer haften gegenüber dem Leasingpartner für eventuelle Schäden, aber das kann unter Umständen zu Problemen führen. Wenn zum Beispiel das Unternehmen keine ausreichende Versicherung für die Dienstwagen abgeschlossen hat und dann durch eine Insolvenz nicht mehr zahlungsfähig ist, dann landen Unfälle immer vor Gericht und die Richter haben dann große Schwierigkeiten, ein Urteil zu fällen. Es gibt zwar einige Grundsatzurteile, aber jeder Fall ist anders gelagert und das macht es den Gerichten nicht einfacher.

Wenn der Fahrer einen Unfall nicht selbst verschuldet hat, dann zahlt immer die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

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Ulrike Dietz