Steht Arbeitnehmern Sonderurlaub bei Todesfall zu?

Wenn ein stirbt, dann bedeutet das für die Familie immer emotionaler Stress. Der Tod eines nahestehenden Menschen muss verarbeitet, aber auch die Beerdigung und sonstige Formalitäten müssen organisiert werden. Das kostet nicht nur viel Kraft, sondern auch , die denjenigen fehlt, die den ganzen Tag arbeiten müssen. Für diese Fälle sieht der Staat einen bei Todesfall vor. Wie lange dauert dieser Sonderurlaub bei Todesfall und gilt diese Regelung nur für Arbeitnehmer, die fest angestellt sind?

Wie viel Urlaub muss der Arbeitgeber gewähren?

Sonderurlaub im Todesfall gewährt das allen Arbeitnehmern, ganz gleich, ob sie fest angestellt sind, in Teilzeit, als Aushilfe, als Auszubildender oder als Praktikant arbeiten. Wie viele Urlaubstage als Sonderurlaub bei Todesfall gewährt werden, das regelt das Bundesurlaubsgesetz. Viele Arbeitgeber haben ihre eigenen Regelungen und orientieren sich dabei am gesetzlichen Urlaub, der wie folgt geregelt ist: Wer sechs Tage in der Woche arbeitet, der hat einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen, bei einer Arbeitswoche mit fünf Tagen sind es 20 Urlaubstage. Wer nur vier Tage pro Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 16 Tage, bei drei Tagen sind es zwölf Tage, bei zwei Tagen in der Woche acht Tage und wer nur einen Tag in der Woche, zum Beispiel als Aushilfe arbeitet, bekommt vier Tage Urlaub.

Gibt es eine Lohnfortzahlung?

Wie bei jedem Urlaub, so steht jedem Arbeitnehmer auch bei einem Sonderurlaub bei Todesfall die Fortzahlung des Lohns zu. Wie hoch diese Lohnfortzahlung ist, das richtet sich nach dem durchschnittlichen Lohn, den der Arbeitgeber in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaub bezahlt hat. In den meisten Fällen läuft aber während des Urlaubs das normale Gehalt weiter. Es gibt außerdem einen individuellen Anspruch auf Lohnfortzahlung, der sich immer nach der Stundenzahl und der Zahl der Arbeitstage richtet, die im Arbeitsvertrag stehen.

Der gesetzliche Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall

Nach dem ist der Sonderurlaub bei Todesfall ein Urlaub aus persönlichen Gründen, wenn ein Ereignis eintreten sollte, was ohne eigenes Verschulden zustande gekommen ist. Das ist bei einem Todesfall in der Familie der Fall, aber der Sonderurlaub bei Todesfall gilt nur dann, wenn ein naher Angehöriger gestorben ist. Zu diesem Personenkreis gehören die Eltern und Großeltern, die und auch die Geschwister. Die Regelung greift ebenfalls bei Pflege- und Adoptivkindern sowie bei Enkelkindern. Sollte eine Tante, ein Onkel, eine Nichte, eine Cousine, ein Cousin oder ein Neffe versterben, dann muss der Arbeitgeber nur zwei Tage Sonderurlaub gewähren, nämlich den Todestag und den Tag der Beerdigung.

Viele individuelle Regelungen

Wenn es um den Sonderurlaub bei Todesfall geht, dann greifen nicht nur die gesetzlichen Regelungen, es gibt auch eine Vielzahl von individuellen Vereinbarungen. Dazu kommen noch die Tarifverträge für einige Branchen. Grundsätzlich gilt, je kleiner ein Unternehmen ist, so flexibler ist auch der Sonderurlaub im Todesfall gestaltet. Große Unternehmen und Konzerne halten sich in der Regel an die gesetzlichen Vorgaben und geben ihren Angestellten zwei Tage frei, wenn ein Angehöriger stirbt.

Besteht ein rechtlicher Anspruch?

Wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub ablehnt, dann haben die Angestellten immer die , sich auf gerichtlichem mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht zu wehren. Da auch bei einem Sonderurlaub im Todesfall ein auf Lohnfortzahlung besteht, dann kann das genauso zu Streitigkeiten führen. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, die zwei Tage zu bezahlen, die dem Arbeitnehmer zustehen, dann besteht ebenfalls die Möglichkeit der Klage. Wer es nicht darauf ankommen lassen möchte, der kann im Todesfall in der Familie auch zwei reguläre Urlaubstage nehmen oder sich für einen unbezahlten Sonderurlaub entscheiden. In den meisten Fällen reicht es jedoch aus, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und ihm die besondere Situation zu schildern.

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Ulrike Dietz