Mobbing – wenn die Arbeit zur Hölle wird

mobbing

Die Zahl der , die systematisch gemobbt werden, ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. In sieht die Rechtslage was angeht, ein wenig anders aus als zum Beispiel in Schweden, Frankreich oder in Spanien, denn das deutsche Arbeitsrecht kennt kein besonderes gegen Mobbing. Schutz- und wehrlos ist derjenige, der am Arbeitsplatz gemobbt wird, aber trotzdem nicht.

Alle, die von ihren Arbeitskollegen oder auch von ihrem Chef gemobbt werden, sollten sich sehr genau darüber informieren, welche Rechte sie haben und welche Schritte unternommen werden müssen, um das Mobbing zu stoppen.

Was versteht man unter Mobbing?

Im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes hat der Gesetzgeber Mobbing neu definiert. Demnach ist Mobbing eine unerwünschte Behandlung am Arbeitsplatz, die den Arbeitnehmer entweder einschüchtert, entwürdigt, erniedrigt, anfeindet, beleidigt oder verletzt. Das des Arbeitnehmers ist immer dann gefährdet, wenn es sich um eine Situation handelt, die weit über eine normale Konfliktsituation hinausgeht.

Mobbing an sich stellt zwar keine Straftat dar, aber es sind die einzelnen Vorkommnisse wie zum Beispiel eine üble Nachrede, eine Beleidigung, eine Verleumdung, eine Nötigung oder auch eine Körperverletzung, die eine Straftat darstellen, welche angezeigt und auch geahndet werden kann.

Was können Mobbingopfer tun?

Alle, die am Arbeitsplatz gemobbt werden, sollten das nicht so einfach hinnehmen, aber viele fürchten sich davor, ihren Chef oder ihre Kollegen anzuzeigen. Mobbing nachzuweisen ist nicht immer einfach und nicht selten stehen Aussage gegen Aussage. Wenn aber der Verdacht besteht, dass systematisch gemobbt wird, dann ist es immer sinnvoll, ein sogenanntes zu führen. In diesem Tagebuch müssen alle Situationen und Vorkommnisse penibel mit Datum und Uhrzeit aufgeführt werden. Wenn es gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt, wie zum Beispiel eine Körperverletzung, dann sollte das Mobbingopfer unverzüglich einen aufsuchen und die Verletzung dokumentieren lassen.

Um mit einer Anzeige erfolgreich zu sein, müssen Mobbingopfer hieb- und stichfeste Beweise liefern können. Ist das nicht der Fall, dann wird es sehr schwer, vor Gericht einen zu erzielen. Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, der sollte nach Möglichkeit einen Kollegen oder eine Kollegin finden, die bereit sind, das Mobbing zu bezeugen. Aber auch das kann sehr schwer werden, denn in der Regel wollen sich Unbeteiligte aus Angst um den Arbeitsplatz nicht in Streitigkeiten zwischen Chef und Kollegen einmischen.

Was muss der Arbeitgeber tun?

Wenn es um Mobbing geht, dann muss auch der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommen, denn er hat nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Die Fürsorgepflicht umfasst unter anderem, dass die Persönlichkeit, die Ehre und auch die der Angestellten am Arbeitsplatz gewährleistet wird. Erfährt der Chef von einen , dann hat er die Pflicht, sofort Maßnahmen einzuleiten. Er kann zum Beispiel das Mobbingopfer und die Täter unter Zeugen zu einem Gespräch bitten, er kann den Verursacher des Mobbing abmahnen, ihn versetzen oder wenn alles nicht hilft, auch kündigen. Die Kündigung kann auch fristlos ausgesprochen werden, wenn der Verantwortliche für das Mobbing beispielsweise einen Kollegen geschlagen oder eine Kollegin sexuell belästigt hat. Sollte der Arbeitgeber trotz Kenntnis des Mobbing untätig bleiben, dann kann das Opfer ihn auf Schadensersatz verklagen.

Ein neues Urteil zum Thema Mobbing sorgte jetzt für Aufsehen. Die Assistentin einer Abgeordneten des Europäischen Parlaments fühlte sich von ihrer Chefin so sehr gemobbt, dass sie krank wurde und schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof klagte und auch recht bekam. Nach Ansicht des Gerichts wurde die Assistentin von der Abgeordneten immer wieder gedemütigt und herabgewürdigt. Als dann auch noch ihr Gehalt ohne einen ersichtlichen Grund gekürzt wurde, zog die Frau vor Gericht. Die Richter in Luxemburg sprachen ihr für die erlittenen Demütigungen einen Schadensersatz von 50.000 Euro zu.

Bild: © Depositphotos.com / realinemedia

M. Justus
Letzte Artikel von M. Justus (Alle anzeigen)