Im Herbst beginnt wieder die Erkältungs- und Grippesaison, aber viele Arbeitnehmer gehen lieber mit Halsschmerzen und Triefnase zur Arbeit, als sich krankschreiben zu lassen. Sie haben Angst vor Repressalien oder sogar vor einer Kündigung, aber ist diese Angst vor einer Kündigung wegen Krankheit gerechtfertigt? Darf der Chef so einfach eine Kündigung aussprechen, wenn ein Mitarbeiter sich krankmeldet und welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn es zu einer Kündigung wegen Krankheit kommt?
Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit rechtens?
Wer einmal im Jahr für mehrere Tage ausfällt, weil er vielleicht mit einer Erkältung oder einer Grippe das Bett hüten muss, der muss sich in der Regel keine Sorge machen. Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn über das ganze Jahr immer wieder mehrere Tage krankgefeiert wird. Wenn sich die Krankentage in einem vernünftigen Rahmen halten, dann kann kein Chef eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen, aber der zeitliche Rahmen sollte insgesamt sechs Wochen nicht überschreiten. Wird dieser zeitliche Rahmen über das Jahr verteilt überschritten, dann kann es zu Beeinträchtigungen im Betrieb kommen und das würde eine Kündigung wegen Krankheit rechtfertigen.
Gibt es Ausnahmen?
Wenn ein Mitarbeiter sich bei einem Unfall einen Arm oder ein Bein bricht, dann dauert die Genesung in vielen Fällen länger als sechs Wochen. In diesem Fall besteht für den Arbeitgeber kein Grund zur Kündigung, denn ein Bein- oder Armbruch sind zeitlich begrenzt und nach seiner Genesung steht der Mitarbeiter wieder zur Verfügung. Es besteht keine Arbeitsbeeinträchtigung und damit auch kein Grund für eine Kündigung wegen Krankheit. Ist ein Arbeitnehmer jedoch anfällig für Infektionskrankheiten oder hat er zum Beispiel wiederholt Probleme mit seiner Bandscheibe, dann können sehr schnell sechs Wochen im Jahr zusammenkommen und der Arbeitgeber hat, was die Kündigung angeht, das Recht auf seiner Seite. Wer häufig krank wird, der hat eine eher schlechte Prognose für seine Zukunft.
Was kann der Arzt tun?
Egal, ob Bandscheibenvorfall oder Infektionskrankheit, der Mitarbeiter stellt für seinen Arbeitgeber in jedem Fall ein Risiko dar, was Arbeitsausfall und Kostenaufwand angeht. Vielen Chefs ist dieses Risiko einfach zu groß und sie kündigen dem Mitarbeiter, da die Aussichten für die Zukunft negativ sind. Wenn der Arbeitnehmer das anders sieht, dann muss er beweisen, dass die Kündigung wegen Krankheit nicht richtig war und das gelingt nur mit der Hilfe eines Arztes. Wenn der Arzt der Ansicht ist, dass es trotz des Bandscheibenvorfalls und der Anfälligkeit für Infektionskrankheiten eine positive Prognose gibt, dann wird es für den Arbeitgeber schwer, die Kündigung durch zu bekommen.
Kein Kündigungsschutz
Immer noch machen viele Arbeitnehmer den Fehler, in dem sie glauben, dass eine Kündigung im Krankheitsfall nicht wirksam ist, da Krankheit unter den Kündigungsschutz fällt. Diese Annahme ist weit verbreitet und geht wahrscheinlich auf das Entgeltfortzahlungsgesetz zurück. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass ein Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ein Recht auf die Fortzahlung seines Lohns hat, wenn er wegen Krankheit gekündigt worden ist. Anders als das bei einer Schwangerschaft der Fall ist, steht der Arbeitnehmer, der mit einer Grippe im Bett liegt, nicht unter einem besonderen Kündigungsschutz.
Wann ist eine Kündigung nicht rechtens?
Fällt ein Arbeitnehmer im Jahr länger als sechs Wochen wegen Krankheit aus, dann hat der Arbeitgeber das Recht, diesem Mitarbeiter zu kündigen. Wie sieht es aber aus, wenn der Mitarbeiter im Jahr nur vier oder fünf Wochen wegen Krankheit am Arbeitsplatz fehlt? Bekommt er die Kündigung, dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Aussicht auf Genesung besteht. Diese gesetzliche Regelung gilt übrigens auch für Mitarbeiter, die eine Behinderung haben. In diesem Fall darf die Krankheit aber nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Behinderung stehen oder auf die Behinderung zurückzuführen sein.
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Häufige Fragen
Darf mein Chef mich wegen Krankheit kündigen?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn Sie im Jahr länger als sechs Wochen krank sind, kann eine Kündigung rechtens sein.
Wie viele Krankheitstage sind im Jahr erlaubt, ohne dass ich Angst vor einer Kündigung haben muss?
In der Regel sind bis zu sechs Wochen Krankheit im Jahr unproblematisch. Bei häufigeren Ausfällen kann es jedoch zu einer Kündigung kommen.
Was passiert, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin?
In diesem Fall hat der Arbeitgeber das Recht, eine Kündigung auszusprechen, da dies als Beeinträchtigung für den Betrieb angesehen werden kann.
Gilt ein besonderer Kündigungsschutz für kranke Mitarbeiter?
Nein, es gibt keinen speziellen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit abwesend sind, im Gegensatz zu schwangeren Frauen.
Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wegen Krankheit wehren?
Sie sollten einen Arzt konsultieren, der Ihre Genesung prognostizieren kann. Eine positive Prognose kann Ihnen helfen, die Kündigung anzufechten.
Was ist, wenn ich aufgrund eines Unfalls länger als sechs Wochen krank bin?
In diesem Fall kann der Arbeitgeber in der Regel nicht kündigen, da die Genesung zeitlich begrenzt ist und keine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt.
Wie sieht es mit häufigen Erkältungen aus?
Häufige Erkältungen können schnell zu einer hohen Anzahl von Krankheitstagen führen, was eine Kündigung rechtfertigen kann, wenn die sechs Wochen überschritten werden.
Was muss mein Arbeitgeber nachweisen, um mich wegen Krankheit zu kündigen?
Der Arbeitgeber muss beweisen, dass keine Aussicht auf Genesung besteht, insbesondere wenn Sie weniger als sechs Wochen im Jahr krank waren.
Kann ich nach einer Kündigung wegen Krankheit weiterhin Lohn erhalten?
Ja, laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn Sie während der Kündigungsfrist krank sind.
Was passiert, wenn meine Krankheit mit einer Behinderung zusammenhängt?
In diesem Fall darf die Kündigung nicht auf der Krankheit basieren, es sei denn, die Krankheit steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Behinderung.
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