Viele Menschen in Deutschland üben ein sogenanntes Ehrenamt aus. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die freiwillig geleistet und nicht bezahlt wird. Das Ehrenamt gilt als Engagement der Bürger, die ihre Zeit und ihre Fähigkeiten zur Verfügung stellen und damit etwas Gutes tun. Ein Ehrenamt ist zwar unentgeltlich, dennoch ist eine Aufwandsentschädigung in den meisten Fällen möglich, ganz gleich, ob es sich um die Mitarbeit in einem Verein, einer sozialen Organisation oder in der Kirche handelt.
Viele Möglichkeiten
Der gesetzliche Rahmen sieht eine Reihe von Wegen vor, um die Bestandteile eines ehrenamtlichen Entgelts steuerfrei an Arbeitnehmer auszuzahlen. Hierzu gehören beispielsweise Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale, die bei einem Ehrenamt vorgesehen sind. Aufwandsentschädigungen für Eltern, die sich im Sportverein oder in der Schule ihrer Kinder in ihrer Freizeit engagieren, sind von der Steuer befreit, wirken sich jedoch auf die Höhe des beitragspflichtigen Entgelts für die Arbeit im Rahmen der Sozialversicherung aus. Obwohl die Sozialversicherung in der Mehrzahl der Fälle dem geltenden Steuerrecht folgt, muss man trotzdem einiges beachten.
Wie hoch ist die Pauschale?
Wer die Fußballmannschaft von Sohn oder Tochter trainiert oder das nächste Sommerfest des Kindergartens organisiert, kann den Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen. Die Höhe dieser Pauschale beträgt nicht mehr als maximal 3000 Euro im Jahr. Sie gilt zudem für Tätigkeiten wie Betreuer, Ausbilder oder Trainer in einem Sportverein. Die Pauschale für das klassische Ehrenamt liegt aktuell bei 840 Euro im Jahr. Sie begünstigt aus steuerrechtlicher Sicht unterschiedliche Tätigkeiten, wie etwa den Vereinsvorstand, den Platzwart und den Kassierer, gilt aber auch für den Reinigungsdienst oder die Eltern, die die Mannschaft als Fahrdienst zu Auswärtsspielen fahren. Väter, die als Schiedsrichter agieren, können ebenfalls von dieser Form der Pauschale profitieren.
Zeitlich richtig einteilen
In jedem Kalenderjahr können die Steuerfreibeträge, was den zeitlichen Aufwand angeht, auf unterschiedliche Art und Weise berücksichtigt werden: Zum einen wird jeden Monat zu gleichen Teilen oder en bloc als einmaliger jährlicher Betrag abgerechnet. Wichtig ist es, dass die Aufwandsentschädigung, die von der Steuer befreit ist, so berücksichtigt wird, dass es für den Arbeitnehmer sinnvoll ist. Das letzte Wort hat dabei jedoch immer der Arbeitgeber. Auf die sozialversicherungsrechtliche Ebene haben die Steuerfreibeträge jedoch keinen Einfluss.
Wie sieht die Rechnung aus?
Wird eine steuerfreie Übungsleiterpauschale jährlich in Anspruch genommen, dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
- Vom 1. Januar bis 30. April wird die Pauschale komplett ausgeschöpft: Vier Monate x 750 Euro = 3000 Euro. Innerhalb dieses Zeitraums liegt im Sinne der Sozialversicherung keine Beschäftigung vor. Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember gilt das Ehrenamt dann aber als Minijob, der mit 750 Euro entlohnt wird.
Fazit
Wer sich ehrenamtlich in welcher Form auch immer einbringen möchte, ist gut beraten, sich im Vorfeld an einen Steuerberater zu wenden. Es gibt einige Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Passiert das nicht, kann es eventuell viel Ärger mit dem Fiskus geben. Wer sich aber auskennt, kann ehrenamtlich in einem Verein mithelfen und bekommt dafür eine Aufwandsentschädigung. Es sind besonders die kleineren Vereine, die Schulen und die Kitas, die auf Mithilfe angewiesen sind und sich immer über eine helfende Hand freuen.
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Häufige Fragen
Was ist eine Aufwandsentschädigung für Ehrenamtler?
Eine Aufwandsentschädigung ist eine finanzielle Vergütung, die Ehrenamtlern für ihre freiwillige Tätigkeit gezahlt wird, um entstandene Kosten zu decken.
Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale?
Die Ehrenamtspauschale beträgt aktuell bis zu 840 Euro pro Jahr für klassische Ehrenamtstätigkeiten.
Was ist die Übungsleiterpauschale?
Die Übungsleiterpauschale ermöglicht es, bis zu 3000 Euro jährlich steuerfrei für bestimmte Tätigkeiten, wie Trainer oder Betreuer, zu erhalten.
Sind Aufwandsentschädigungen steuerfrei?
Ja, Aufwandsentschädigungen bis zu den genannten Pauschalen sind in der Regel steuerfrei, müssen jedoch korrekt abgerechnet werden.
Wie wird die Aufwandsentschädigung abgerechnet?
Die Aufwandsentschädigung kann entweder monatlich oder als einmaliger jährlicher Betrag abgerechnet werden, je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Beeinflusst die Aufwandsentschädigung die Sozialversicherung?
Ja, die Aufwandsentschädigung kann sich auf die Höhe des beitragspflichtigen Entgelts in der Sozialversicherung auswirken.
Was passiert, wenn ich die Pauschale überschreite?
Wenn die Pauschale überschritten wird, kann die Aufwandsentschädigung steuerpflichtig werden und es können zusätzliche Abgaben anfallen.
Muss ich einen Steuerberater konsultieren?
Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Regelungen korrekt eingehalten werden.
Gilt die Pauschale auch für Eltern, die in Schulen engagiert sind?
Ja, Eltern, die sich in Schulen oder Sportvereinen engagieren, können ebenfalls von der Aufwandsentschädigung profitieren.
Welche Tätigkeiten sind von der Ehrenamtspauschale umfasst?
Die Ehrenamtspauschale gilt für verschiedene Tätigkeiten, darunter Vereinsvorstände, Trainer, Betreuer und auch für Fahrdienste zu Auswärtsspielen.
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