GEZ-Gebühr – nicht jeder muss zahlen

GEZ – diese drei Buchstaben sorgen bei den meisten Deutschen für Verärgerung und Kopfschütteln, denn nicht jeder ist mit dieser Art Zwangssteuer einverstanden. Zwar heißt die monatliche Abgabe von 17,50 Euro jetzt offiziell Rundfunkbeitrag, aber die GEZ-Gebühr ist geläufiger und nicht jeder muss sie auch bezahlen. Wer zum Beispiel BAföG bekommt, Arbeitslosen- oder Sozialhilfe bezieht, der ist von der Abgabe befreit und muss dazu lediglich einen Antrag stellen. Aber wie kann man sich genau von der GEZ-Gebühr befreien lassen und was ist dabei zu beachten?

Die Rundfunkgebühr für alle

Seit 2013 gibt es die von der Gebühreneinzugszentrale erhobene GEZ-Gebühr nicht mehr, an diese Stelle trat die Rundfunkgebühr, die jeder Haushalt in zahlen muss, ganz gleich, ob sich in diesem Haushalt ein Fernseh- oder Radiogerät befindet oder nicht. Die Gebühr von 17,50 Euro wird an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ bezahlt, und es gibt das Solidarprinzip pro Haushalt, das heißt, der Singlehaushalt wird ebenso zur Kasse gebeten wie die Wohngemeinschaft, in der vielleicht zehn Personen leben. Gegen diese Form der GEZ-Gebühr gibt es immer Proteste, viele weigern sich, zu bezahlen und riskieren damit sogar einen Aufenthalt im Gefängnis. Aber nicht jeder muss auch automatisch zahlen, denn es gibt Ausnahmen.

Wer muss keine GEZ-Gebühr bezahlen?

Alle, die nachweisen können, dass sie nicht genug Geld haben, um die Rundfunkgebühr zu bezahlen, die können sich befreien lassen. Wer Arbeitslosengeld II, Leistungen aus der sogenannten Grundsicherung oder Sozialhilfe bezieht, der muss keine GEZ-Gebühr bezahlen. Aber auch Studenten und Schüler, die BAföG bekommen und die nicht mehr bei den Eltern wohnen, sind nicht verpflichtet, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Eine weitere Gruppe sind diejenigen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, sie sind ebenfalls von der Gebühr befreit. Menschen, die taub sind oder Blindenhilfe beziehen, können einen Antrag auf die Befreiung von der Rundfunkgebühr stellen. Neben der kompletten Befreiung gibt es auch die teilweise Befreiung von der GEZ-Gebühr, das gilt zum Beispiel für alle, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ haben, sie werden zwar nicht befreit, sie zahlen aber nur 5,83 Euro Rundfunkgebühr.

Was bedeutet der Vermerk „RF“?

Menschen mit Behinderung, aber auch alte Menschen können den Vermerk „RF“ in ihren Behindertenausweis aufnehmen lassen und sich so von der Rundfunkgebühr befreien. Wer zum Beispiel unter einer schweren Herzkrankheit oder einer Funktionsstörung der Lungen leidet, ist meist nicht mehr in der Lage, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen, und wird daher von der Rundfunkgebühr befreit. Das Gleiche gilt auch für Menschen, die unter motorischen Störungen leiden oder die mit Asthmaanfällen leben müssen.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Alle, die sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen wollen oder eine Ermäßigung möchten, finden die entsprechenden Antragsformulare bei der zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Wichtig ist, es gibt keine rückwirkende Befreiung, das heißt, es wird keine Erstattung der bereits gezahlten Gebühren bezahlt. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Ermäßigung oder eine Befreiung überhaupt möglich sind, der sollte sich bei einer Verbraucherzentrale informieren oder bei ZDF und ARD oder dem Deutschlandfunk nachfragen. Der Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr sollte immer per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg gebracht werden, denn nur auf diese Weise wird sicher gestellt, dass der Antrag auch tatsächlich ankommt. Sollte es nach der Kündigung trotzdem noch Zahlungsaufforderungen geben, dann ist es keine gute Idee, diese Aufforderungen einfach zu ignorieren, denn das kann unter Umständen sehr teuer werden. In diesem Fall muss Einspruch eingelegt werden, und zwar mit Berufung auf die Befreiung von der Gebühr.

Wer vielleicht überlegt, wie die Zahlung der Rundfunkgebühr umgangen werden kann, der sollte sich vor Augen halten, dass Schwarzseher keine Chance haben, denn die Daten aller Beitragszahler werden mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen.

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Ulrike Dietz