Elterngeld richtig beantragen

Es gibt wohl kaum ein anderes Formular, das so unbeliebt und so nervig ist, wie der Antrag auf Elterngeld. Viele Eltern wollen dieses Geld vom Staat beantragen, aber sie verzweifeln nicht selten, wenn es um das richtige Ausfüllen des Antrags geht. Wer hat überhaupt ein Anrecht auf Elterngeld, wie viel Geld gibt es, wie lange wird die staatliche Leistung bezahlt, gibt es vielleicht einen Zuschlag für Eltern, die Zwillinge bekommen haben und wie sieht es mit dem Bonus für Geschwisterkinder aus?

Wer hat einen Anspruch?

Einen Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen. Es gibt jedoch einen Haken, denn die Eltern dürfen im Jahr vor der Geburt des Kindes eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten haben. Die staatliche Zuwendung kann aber nicht nur von den leiblichen Eltern, sondern auch von Adoptiveltern und von Verwandten bis zum dritten Grad beantragt werden. Somit können auch Großeltern einen Antrag stellen, wenn sie ihr Enkelkind selbst betreuen.

Wie lange wird gezahlt?

Bezieht nur ein Elternteil die staatliche Leistung, dann beträgt der Zeitraum ein Jahr und läuft ab, wenn das Kind seinen ersten Geburtstag feiert. Wenn Vater und Mutter das Geld beantragen, dann bekommen beide gemeinsam als Eltern ein Basisgeld für 14 Monate. Diese 14 Monate müssen die Eltern untereinander aufteilen und sie können bestimmen, wer wie lange zuhause beim Kind bleibt. Alleinerziehende haben ebenfalls einen Anspruch auf 14 Monate. Das Mutterschaftsgeld, das die Krankenkassen zahlen, wird auf das Elterngeld angerechnet. Das heißt, wer zwei Monate nach der Entbindung Mutterschaftsgeld bekommt, der kann zusammen mit dem Partner dann nur noch für zwölf Monate Elterngeld bekommen.

Wie viel Geld gibt es?

Die Berechnung des Elterngeldes ist ein wenig kompliziert, denn die Summe hängt immer davon ab, wie hoch das Einkommen der Eltern ein Jahr vor der Geburt des Kindes war. Wer zwischen 1000 und 1200 Euro im Monat verdient hat, der bekommt 67 % dieser Summe. Wenn das Nettoeinkommen unter 1000 Euro lag, dann steigt der Prozentsatz um 0,1 % für jeweils zwei Euro, um die das Einkommen von 1000 Euro unterschritten wurde. Wenn weniger als 340,- Euro in der Lohntüte war, dann werden 100 % gezahlt. Falls die Eltern ein Jahr vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig waren, weil sie zum Beispiel studiert haben, dann gibt es den Mindestbetrag von 300,- Euro. Bei Eltern, die mehr als 1200 Euro verdient haben, sinkt das Elterngeld, immer ausgehend von 67 %, um 0,1 % pro zwei Euro, die die Summe überschritten wurde. Eltern, die mehr als 500.000 Euro im Jahr verdienen, haben gar kein Anrecht auf die staatliche Leistung.

Mehr Elterngeld für Zwillinge und Geschwister

Wenn sich die Eltern nach der Geburt um mehr als nur ein Kind kümmern müssen, dann gibt es mehr Geld, und zwar zehn Prozent des Elterngeldes oder mindestens 75,- Euro pro Monat. Werden Zwillinge geboren, auch dann gibt es einen Zuschlag, und zwar in Höhe von 300,- Euro für das zweite Kind.

Welche Dokumente werden benötigt?

Wer Geld vom Staat haben möchte, der muss eine Vielzahl von Dokumenten mitbringen:

  • – Das ausgefüllte Antragsformular, das von beiden Eltern unterschrieben wurde.
  • – Die Geburtsbescheinigung des Kindes im Original (Kopien werden nicht akzeptiert).
  • – Nachweis über Lohn und Gehalt, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid.
  • – Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes.
  • – Bescheinigung des Arbeitgebers über einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt des Kindes.

Eltern sollten so schnell wie möglich nach der Geburt des Kindes die Geburtsbescheinigung beantragen, denn das Standesamt braucht mehrere Tage, wenn nicht sogar Wochen, um diese Bescheinigung auszustellen. Für das Antragsformular gilt: Wer alleinerziehend ist, kann auch alleine unterschreiben, hier ist die Unterschrift beider Eltern nicht notwendig.

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Ulrike Dietz