Schon vor vier Jahren ahnten Firmeninhaber, dass ihre steuerlichen Privilegien, die sie bei der Vererbung ihres Vermögens genießen, bald der Vergangenheit angehören werden. Viele haben deshalb schon 2012 reagiert und die größten Anteile an ihren Unternehmen auf ihre Kinder übertragen, und viele dieser Kinder waren damals nicht einmal volljährig. Zwischen 2011 und 2014 gingen von rund 144 Milliarden Euro aus steuerfreien Übertragungen von Unternehmen 37 Milliarden Euro an Minderjährige. Knapp 30 Milliarden wurden an Kinder übertragen, die noch nicht einmal 14 Jahre alt sind. Diese Kinder bekamen ein Vermögen von mindestens 20 Millionen Euro.
Die Erbschaftssteuer – eine umstrittene Steuer
Im Jahre 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Regel gekippt, dass Firmenerben bei der Steuer allzu großzügig behandelt werden und bis spätestens 2016 neue, verschärfte Regeln gefordert. Dieser Versuch, die Erbschaftssteuer von Grund auf zu reformieren, ist allerdings durch Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern gescheitert. Besonders umstritten sind die steuerlichen Vergünstigungen, wenn es um sehr große Unternehmensvermögen geht. Um zu einem Ergebnis zu kommen, wurde der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag eingeschaltet, der einen Kompromiss zum Thema Erbschaftssteuer finden sollte. Bis jetzt ist aber auch dieser Versuch einer Einigung im Sande verlaufen und wenn bis Ende September nichts passiert, dann muss sich das Gericht noch einmal mit der Erbschaftssteuer beschäftigen.
Will das Gericht die Reform gar nicht?
Ende Juni 2016 hat der Bundestag einen Entwurf zur Reformierung der Erbschaftssteuer beschlossen, aber die Länder lehnen diesen Entwurf nach wie vor ab. In diesem Gesetzesentwurf wurde festgehalten, dass es bei einer Übertragung von großen Firmenvermögen bestenfalls eine eher moderate Mehrbelastung geben wird, und durch neue Begünstigungen könnte es passieren, dass nach dem jetzigen Recht in einigen Fällen Entlastungen gültig sind. Schuld ist das Bundesverfassungsgericht, das die neue Regelung sehr großzügig ausgelegt hat, und genau das sorgt jetzt für verfassungsrechtliche Bedenken. Langfristig sieht es so aus, als ob das Aufkommen aus der Schenkungs- und Erbschaftssteuer kaum steigen, sondern im Gegenteil noch zurückgehen wird.
Es wird verschenkt
Seit einigen Jahren sind die sogenannten hohen Vorzieheffekte bei den Übertragungen von Firmenvermögen immer mehr angestiegen. 2012 wurden Unternehmensvermögen im Gesamtwert von 40 Milliarden Euro steuerfrei an die Erben verschenkt, 2014 waren es schon 66 Milliarden Euro und im vorigen Jahre immerhin noch 2015 Milliarden Euro. Exorbitant hoch sind auch die Steuerausfälle, die durch diese Schenkungen entstanden sind. Die Steuerausfälle belaufen sich alleine zwischen 2011 und 2014 auf rund 40 Milliarden Euro, 2015 dürften es 53 Milliarden gewesen sein. Viele Unternehmer wollen nicht warten, bis der Streit zwischen Bund und Ländern beendet ist, sie gehen auf Nummer sicher und verschenken ihr Vermögen gleich an die nächste Generation.
Sehr großzügige Regeln
Der Staat zeigt sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch hohe Freibeträge sehr großzügig. So können Lebens- und Ehepartner bis zu einer halben Million Euro steuerfrei vererben oder verschenken, und Eltern können ihren Kindern bis zu 400.000 Euro schenken oder vererben, ohne dass der Fiskus die Finger darauf hat. Handelt es sich um Schenkungen, dann ist es zudem möglich, die Freibeträge alle zehn Jahre wieder in Anspruch nehmen und wenn ein Elternteil ein eigenes Vermögen hat, dann kann der Freibetrag genutzt werden, um dem Nachwuchs alle zehn Jahre bis zu 800.000 Euro zu schenken. Geht es um ein Unternehmensvermögen, dann ist es möglich, zwischen 85 % und 100 % steuerfrei stellen zu lassen. Aus Sicht der Unternehmen können sie die Geschäfte nur so erfolgreich weiter führen und auch Löhne zahlen, ohne Arbeitsplätze zu streichen zu müssen. Diese Argumente ziehen nach wie vor, allerdings müssen sich die Unternehmer, je nach Steuermodell, dazu verpflichten, das Unternehmen fünf bis sieben Jahren weiterzuführen.
Bild: © Depositphotos.com / ginasanders
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