Was darf man in der eigenen Garage und was nicht?

Hand aufs Herz, wer hat in der eigenen Garage nicht mehr stehen als das Auto und vielleicht noch einen Satz Reifen? Wahrscheinlich ist in der Garage noch sehr viel mehr zu finden, wie beispielsweise , Werkzeugschrank, Rasenmäher und vielleicht eine ganze Küche. Die meisten Garagen werden als eine Art Lagerhalle genutzt, aber darf man das überhaupt? Wenn nicht, wer darf eigentlich vorschreiben, wie es hinter einem Garagentor aussieht und was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

Die Behörden verstehen keinen Spaß

Streng genommen ist eine Garage ein Einstellplatz für ein Auto und sonst nichts, es gibt jedoch Garagen, in denen Geschichte geschrieben wurde. Eine dieser Garagen steht in den sogar unter Denkmalschutz, und zwar die Garage, in der ein Mann namens Steve Jobs in den 1970er Jahren einen Computer zusammengebaut hat. In deutschen Garagen wäre eine solche Erfolgsgeschichte nicht möglich, denn laut Vorschrift sind Garagen nur für Autos und Autozubehör gedacht. Die Behörden verstehen keinen Spaß, wenn dieser zugemüllt ist, wer erwischt wird, der muss mit einem sogenannten Zwangsgeld von bis zu 500,- Euro rechnen.

Zweckentfremdete Stellplätze

Wer Umzugskartons, Fahrräder und Möbel in seiner Garage aufbewahrt, der zweckentfremdet den Autostellplatz, denn in der Garagenverordnung (so etwas gibt es wirklich!) ist zu lesen, dass ein notwendiger Stellplatz nicht genutzt werden darf, um den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Wenn man darüber nachdenkt, dass Parkplätze tatsächlich Mangelware sind, der erkennt auch den Sinn dieser Regeln. Aber selbst wenn es ausreichend Parkplätze vor dem Haus gibt, spielt das keine Rolle, denn die muss eingehalten werden. Das Gerümpel muss raus, aber es gibt auch Ausnahmen, denn Fahrräder dürfen, wenn sie an die Wand angelehnt werden, bleiben und auch diverses Gartenzubehör fällt unter Kulanz, aber Überhand darf es nicht gewinnen.

Wenn das Gerümpel zum Streitfall wird

Besonders prekär wird die Lage, wenn es dem Vermieter nicht passt, wie der Mieter den Autostellplatz nutzt. Wenn das Auto des Mieters auf der Straße vor dem Haus steht, obwohl es einen Stellplatz gibt und andere Anwohner, die diesen Platz nicht haben, keinen Parkplatz mehr auf der Straße finden, dann kann der Vermieter seinen Mieter anzeigen. In der Folge kommt dann das Ordnungsamt und inspiziert den Stellplatz. Wenn dort neben einer Modelleisenbahn auch jede Menge Kartons mit weihnachtlicher Dekoration oder vielleicht sogar fein säuberlich gestapeltes Brennholz gefunden wird, dann heißt es für den Garagenmieter: Er muss ein Bußgeld zahlen und alles das entfernen, was nicht in die Garage gehört. Passiert das innerhalb einer bestimmten Frist nicht, dann wird zwangsgeräumt und das Bußgeld schnellt in die Höhe.

Für Fortbewegungsmittel aller Art

Grundsätzlich gilt, in Garagen werden Fortbewegungsmittel aufbewahrt und sonst nichts. Das heißt, neben Autos, Motorrädern und Fahrrädern dürfte rein theoretisch auch eine Kutsche darin stehen. Auch ein Pferd ist ein Mittel, um sich fortzubewegen und wenn ein Pferd in der Doppelgarage sein Winterquartier hat, dann müssen sich sowohl das Veterinäramt als auch das Ordnungsamt beugen und das Pferd darf bleiben. Allerdings könnte das Bauamt etwas dagegen haben, denn in reinen Wohngebieten sind Pferdeställe leider nicht erlaubt.

Was darf in der Garage aufbewahrt werden?

Neben Auto, Motorrad und einem an die Wand gelehnten Fahrrad darf man in einer Kleingarage bis zu 200 Liter Dieseltreibstoff und 20 Liter Benzin lagern, jedoch nur in bruchsicheren Behältern. In allen Mittel- und Großgaragen ist die Lagerung von brennbarem Kraftstoff hingegen verboten, dafür ist die Lagerung von Reparaturwerkzeug und Reifen erlaubt. Was generell verboten ist, das ist die Lagerhaltung, also die Aufbewahrung von Dingen über einen längeren Zeitraum.

Eine Garagen-Politesse wird es nicht geben, aber die Ordnungsämter gehen Hinweisen nach und schauen sich viele Garagen sehr genau an.

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Ulrike Dietz