Führerschein oder Fahrerlaubnis – wo ist der Unterschied?

Die meisten Autofahrer machen sich keine Gedanken über den Unterschied zwischen einer und dem und denken nicht darüber nach, dass dies vor dem zwei vollkommen verschiedene Dinge sind. Der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein wird besonders deutlich, wenn es um das Strafmaß geht, denn auf der einen Seite gibt es das Fahrverbot und auf der anderen Seite gibt es den Verlust des Führerscheins.

Mit dem Führerschein zur Fahrerlaubnis

Wer die Führerscheinprüfung besteht, der bekommt auch automatisch eine Fahrerlaubnis. Diese Fahrerlaubnis gilt dann für bestimmte Fahrzeugklassen, und jetzt kommt der Führerschein ins Spiel. Der Führerschein ist im Grunde nichts anderes als eine Beweisurkunde oder ein Beleg dafür, dass der Inhaber des Führerscheins einen Wagen mit einer bestimmten Fahrzeugklasse fahren darf.

Autofahrer, die sich im Sinne der Straßenverkehrsordnung strafbar gemacht haben, denen droht der Verlust des Führerscheins, und das bedeutet rein juristisch auch ein Fahrverbot. Der Führerschein wird dem Fahrer zum Beispiel nach einer Fahrt unter Alkohol für eine bestimmte entzogen und die Fahrerlaubnis wird für diesen Zeitraum ausgesetzt. Solange der Führerschein weg ist, darf kein Fahrzeug geführt werden, auch dann nicht, wenn es eine andere Fahrzeugklasse ist. Vereinfacht gesagt, ein Autofahrer, der seinen Führerschein verliert, der darf auch kein Motorrad und keinen LKW fahren. Selbst wenn der Autofahrer auf einen Traktor umsteigen will, dann ist ihm das nach dem Gesetz verboten.

Der Entzug der Fahrerlaubnis

Autofahrer können aber nicht nur ihren Führerschein verlieren, ihnen kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden und das ist deutlich schwerwiegender. Laut Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung kann die Fahrerlaubnis immer dann entzogen werden, wenn sich der Fahrer unfähig oder ungeeignet gezeigt hat, ein Fahrzeug zu führen, ganz gleich welcher Art auch immer. Die Fahrerlaubnis wird im Unterschied zum Führerschein nur bei wirklich schwerwiegenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung entzogen oder dann, wenn der Fahrer wiederholt aufgefallen ist. Eine Fahrerlaubnis kann für ein halbes Jahr, für mehrere Jahre oder sogar lebenslang entzogen werden.

Wer immer wieder betrunken am Steuer eines erwischt wird, dem wird zuerst der Führerschein entzogen. Wenn der Autofahrer dann immer noch mit Alkohol im Blut auf den Straßen unterwegs ist, dann hat der Gesetzgeber das , ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Aber auch gesundheitliche Gründe können der Fall sein, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn ein Autofahrer zum Beispiel aufgrund einer Augenkrankheit immer schlechter sieht und dann einen verursacht. In diesem Fall verliert er seine Fahrerlaubnis. Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis darf ein Autofahrer praktisch nur noch Fahrrad fahren, weil für das Radfahren keine Erlaubnis verlangt wird.

Was wird aus dem Führerschein?

Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, dann bekommt der Autofahrer seinen Führerschein nicht zurück, der Führerschein muss neu beantragt werden. Je nachdem, für welche Straftat die Fahrerlaubnis entzogen werden, ist ein Medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig, das die meisten unter dem Namen „Idiotentest“ kennen. Es spielt keine Rolle, ob man die Erlaubnis verloren hat, ein zu fahren oder ob ein Fahrverbot verhängt worden ist, wer eine Zwangspause machen muss und während dieser Zeit erneut eine Straftat begeht, der muss damit rechnen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, die je nach Schwere der Straftat bis zu einem Jahr im Gefängnis bedeuten kann. Möglich ist allerdings eine Geldstrafe, was meist dann der Fall ist, wenn der Autofahrer kein Wiederholungstäter ist und das Vergehen nur gering war.

Alle, die mobil bleiben wollen, sind gut beraten sich nichts zu Schulde kommen zu lassen, denn wer sich mit Alkohol im Blut ans Steuer seines Wagens setzt und von der erwischt wird, der muss damit rechnen, seinen Führerschein für eine bestimmte Zeit zu verlieren. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis.

Bild: © Depositphotos.com / Knut_Wiarda

M. Justus
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