Pflücken in Nachbars Garten kann Diebstahl sein

Der Herbst ist da und die Früchte im sind reif. Wenn die Äpfel oder Birnen appetitlich leuchten, dann ist die Versuchung groß, den einen oder anderen roten Apfel zu pflücken. Wer das aber nicht im eigenen Garten, sondern im Garten des Nachbarn macht, der muss unter Umständen mit einer Anzeige wegen Diebstahl rechnen. Wenn es ganz schlimm kommt, dann gibt es zudem noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Rechtlich gesehen ein Diebstahl

Das Pflücken und Sammeln von Obst aus dem Garten des Nachbarn ist nach dem Gesetz Diebstahl. Im Amtsdeutsch heißt das: Obst, das agrarisch oder gärtnerisch angebaut wurde, gehört alleine demjenigen, der den Obstbaum gepflanzt hat. Der Baumbesitzer hat daher das auf seiner Seite, wenn er die ruft und eine Anzeige wegen Diebstahl erstattet. Sollten die vermeintlichen Diebe außerdem noch ohne die Erlaubnis des Baumbesitzers den Garten betreten haben, dann droht noch eine weitere Anzeige, diesmal wegen Hausfriedensbruch.

Was ist mit überhängenden Ästen?

Ein Klassiker in diesem Zusammenhang ist immer der Ast vom Apfel- oder Birnbaum, der in den eigenen Garten ragt. Der Streit um , was an diesem Ast hängt, beschäftigt immer wieder deutsche Gerichte. Aber auch hier ist die Rechtslage klar: Das Obst gehört dem Nachbarn, denn er ist der Besitzer des Baums und nur er hat das Recht, das Obst zu pflücken. Etwas anders sieht es allerdings aus, wenn das Obst auf die eigene Wiese fällt. Ist das der Fall, dann darf der es einsammeln, ohne dass eine Anzeige wegen Diebstahl droht.

Darf wild wachsendes Obst gesammelt werden?

Für Obstbäume, die am Wegesrand wachsen, gelten andere Regeln. Wer die Äpfel, Birnen oder Pflaumen von diesen Bäumen abpflückt, macht sich nicht strafbar. Im Gesetzbuch ist hier von Naturgütern die Rede, die jeder, der vorbeikommt, für den privaten Gebrauch in kleiner Menge sammeln darf. Wie groß die Menge ist, das entscheidet die jeweilige Gemeinde. Das gesammelte Obst ist allerdings nicht für den Verkauf gedacht. Verkauft werden darf nur das Obst, das im eigenen Garten wächst.

Wenn es zu einer Anzeige wegen Diebstahls kommen sollte, dann ist das kein Grund, beunruhigt zu sein. Beim Obst aus Nachbars Garten handelt es sich um geringwertige Sachen und es kommt nur in sehr seltenen Fällen tatsächlich zu einer Geldstrafe.

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Ulrike Dietz